Empfehlung an die in den GKV Vertreterversammlungen vertretenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der ACA
Presse BVEA 01.02.2010 - Pdf-Datei (124 kb)
Wenn es auch möglich ist, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen zu Lasten ihrer Versicherten die Beiträge um mindestens 8,-- € pro Monat bzw. 1 % vom Einkommen erhöhen dürfen, sollten die von der ACA entsandten Vertreterinnen und Vertreter sorgfältigst prüfen, ob diese nur zu Lasten der Arbeitnehmer geplanten Erhöhung in dieser Größenordnung jeweils notwendig ist.
Wie schon die einseitig nur von den Versicherten zu zahlende Praxisgebühr von 10,-- € pro Quartal gezeigt hat, wurde außer einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nichts zur Kostendämpfung erreicht.
Unsere Vertreterinnen und Vertreter in den Beschlußorganen der GKV sollten in jedem Fall die Kostenstrukturen der jeweiligen GKV´s prüfen.
Weiterhin sollten sie gemeinsam sich mit den GKV´s an die Politiker wenden, damit auch die enorme durch die Pharmaindustrie ausgelöste Preistreiberei, unterbunden wird.
Gleichzeitig ist auf die Gesundheitspolitiker mehr Einfluss zu nehmen, dass die Endsolidarisierung, durch ein immer größer werdendes Ausscheiden der Arbeitgeber, aus der Solidargemeinschaft verhindert wird.
Die Gesundheit und Gesundheitsvorsorge zu bezahlbaren Kosten ist auch die Angelegenheit der Arbeitgeber um gesunde und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben.
Letztlich kann es nicht möglich sein, dass alle Krankenkassen plötzlich Zusatzbeiträge erheben bzw. ankündigen.
Hier ist auch eine kartellrechtliche Prüfung notwendig.Ihr Werner Künkler
Amt. Bundesvorsitzender des
Bundesverbandes Ev. Arbeitnehmerorganisationen e. V.

