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Vorstellung / Selbstverständnis / Präambel des BVEA

(1) Der "Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen" (BVEA) ist ein Zusammenschluss von Organisationen evangelischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, die sich als Ehrenamtliche in ihrer Kirche engagieren.

(2) Ziel der Arbeit des BVEA ist es, die gemeinsame Willensbildung der evangelischen Arbeitnehmerorganisationen in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland zu fördern und in Kirche, Staat und Gesellschaft gemeinsam zu vertreten. Evangelische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in ihrer Verantwortung für die Menschen in Betrieb, Familie, Gesellschaft, Kirche und Staat unterstützt.

(3) Der BVEA ist davon überzeugt, dass der christliche Glaube das Wahrnehmen von Verantwortung in Politik, Gesellschaft und Arbeitswelt mit einschließt. Der BVEA versteht sich als Teil der Kirche Jesu Christi. Er will sich als unabhängige Gruppierung am Leben der Kirche beteiligen und strebt die Zusammenarbeit mit den Organen der evangelischen Kirche und gesellschaftlichen Organisationen an.

(4) Der BVEA ist parteipolitisch unabhängig und verfolgt keine eigenen partei- und gewerkschaftspolitischen Ziele. Der BVEA wirkt mit in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA). Er wirkt weiterhin mit bei der Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherungsträger und anderer gesellschaftspolitischer Einrichtungen und bei der Benennung von ehrenamtlichen Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzrichtern und -Richterinnen.

(5) Der BVEA arbeitet im Rahmen seiner Mitgliedschaft. in der Evangelischen Konferenz für Arbeitnehmerfragen mit dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) zusammen und steht mit diesem in ständiger Konsultation.

(6) Der BVEA pflegt Kontakte zu den Interessenverbänden der Arbeitnehmerorganisationen und der Arbeitgeberverbände und zu den politischen Parteien zum Zwecke der gegenseitigen Information und zur Vertretung seiner Anliegen.

(7) Der BVEA greift nicht in die Struktur seiner Mitgliedsverbände ein. Er achtet die in den Landesverbänden gepflegten lokalen Traditionen. Er unterstützt die Arbeit seiner Mitgliedsverbände. Der BVEA dient ihnen als Forum und Sprachrohr.

(8) Der BVEA fördert als von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannter Bildungsträger die Weiterbildung und Fortbildung der Arbeitnehmer durch Lehrgänge und Seminare und unterstützt diese Arbeit in ihren Mitgliedsverbänden.

(9) Der BVEA arbeitet mit den evangelischen Arbeitnehmerorganisationen in der europäischen Union zusammen für die Durchsetzung von Arbeitnehmeranliegen in der europäischen Gemeinschaft.

(10) Der BVEA tritt insbesondere ein: