Konstruktionsmängel beginnen zu nerven
So berichteten die öffentlich-rechtlichen Medien über die Beratungen der Bundesregierung, das ALG2 - gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - zu korrigieren.
Dabei hatte das Oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland den Regierenden die verpflichtende Aufgabe gestellt, das Gesetz in seiner Durchführung transparenter und nachvollziehbarer zu machen.
Dazu zählen an erster Stelle für die ALG2-Bezieher ein auskömmliches Dasein sowie eine Teilhabe an Kultur, Bildung usw.
Erinnern wir uns aber daran, was ursprünglich im Rahmen der Agenda 2010 mit dem neuen ALG2 beabsichtigt war.Alle Menschen sollten dem Arbeitsmarkt so schnell wie möglich wieder zur Verfügung stehen. Auch diejenigen, die seit Jahren Sozialhilfe bezogen.
Damit war die damalige rot-grüne Koalition auf dem richtigen Weg.
Ein Weg, der sich jedoch in der Praxis mehr als holprig darstellte .
Der größte Mangel war bei diesem, mit der heißen Nadel gestrickten Gesetz, dass man Kinder wie kleine Erwachsene behandelte - bis hin zum Rauchwaren- und Alkoholkonsum. Der Gesetzgeber legte keinerlei Sachaufwand (Schul- und Lernmittel) zugrunde - geschweige denn eine warme Mahlzeit. Für die Kinder war kein Langzeitunterricht vorgesehen - abgesehen von dem Aufwand, der eine sportliche Förderung möglich machte.
Der größte Mangel des ALG2 lag jedoch darin, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - unabhängig davon, wie sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten - spätestens nach zwei Jahren mit Menschen gleichgestellt wurden, die noch nie gearbeitet hatten.
Zur Verdeutlichung: Es handelt sich dabei um Menschen, die 30 Jahre und mehr gearbeitet haben und unverschuldet ihren Arbeitsplatz verloren.
Nach den Bestimmungen des ALG2 mussten die Betroffenen - obwohl sie auf eine langjährige Berufserfahrung zurückgreifen konnten - bei den Arbeitsämtern eine Art „Offenbarungseid“ leisten, indem sie ihre Lebensversicherungen, zusätzliche Altersversorgungsverträge, Sparkonten angaben, um diese erst „aufzubrauchen“ bevor es ALG2 gab. Politisch stellten die Regierenden sich auf den Stadtpunkt, dass „Vermögende“ nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft „zusätzliches“ Geld bekommen. Von der Anwendung her betraf dies 0,4 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Vermögensverhältnisse praktisch jederzeit überprüfbar sind.
Die Folgen dieser ungerechten Bestimmungen haben nicht nur bei den Gewerkschaften und Sozialverbänden Proteste erzeugt. Sie veränderten auch die politische Landschaft in Deutschland (die Linkspartei zog in Landtage und in den Bundestag als gewählte Partei ein).
Leider wurde durch die vorgeschlagene Neufassung - und ihrer lächerlich, skandalösen 5,00 € Erhöhung - eine große Chancen vertan, die das neue ALG2-Gesetz für die Menschen bedeutet hätte.
Vertan wurde die Chance aus politisch falscher Rücksichtnahme gegenüber dem kleinen Koalitionspartner FDP.
Als Folge davon werden weiterhin (z.Z. 50% - Tendenz zunehmend) Proteste gegen ALG2-Bescheide erhoben. Die von der Bundesregierung angesprochenen finanziellen Mehrbelastungen werden nicht von den Ärmsten verursacht.
Sie gehen mit über 200 Milliarden € zu Lasten der Banken (Hyporeal, Landesbanken und andere Banken).
Die Manager dieser Banken haben unser Land durch ihre rücksichtslose Abzockmentalität in Not gebracht und kassieren dafür noch Zusatzvergütungen auf skrupellose Weise.
Wir hoffen, dass sich die politisch Verantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland darauf besinnen, dass es um soziale Gerechtigkeit geht und nicht um die Gerichtsfestmachung des ALG2!
Werner Künkler, EAB NRW
