Die Synode wünscht schon mal alles Gute - Gründung steht noch aus
Gedankenaustausch über die Organisationsmöglichkeiten des neuen Verbandes „Kirche Wirtschaft Arbeit“.
Im Rahmen von ständigen Konsultationen wurden die Möglichkeiten der neuen Organisation ausgelotet. Die Mitglieder erhoffen sich eine bundesweite Präsenz und eine Senkung der Verwaltungskosten, eine innerkirchliche Stärkung, Gewinn öffentlicher Wahrnehmung, Vernetzung von Inhalten und Ressourcen.
Gemeinsame Ziele und Interessen sind in Zukunft besser wahrnehmbar, z.B. die Forderung nach mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten statt Leiharbeit und Billigjobs. Es gilt die Arbeitswelt und Wirtschaft innerkirchlich, vor allem auch nach außen zu stärken.
Während die Gesamtschau auf die Wirtschaft im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom BVEA kritisch gesehen wird, ist eine Vernetzung sozial-, wirtschaftpolitischer und theologischer Arbeit zu begrüssen.
Die Vertreter der Evangelischen Arbeitnehmerarbeit sorgen sich über eine Identitätskonfusion, über die unsichere Finanzierung der Vereinsstruktur des BVEA und damit um die Selbständigkeit, der es bedarf, um vom Bundeswahlleiter zu den Sozialwahlen zugelassen zu werden.
Die Hoffnung, die AGs Kirche und Handwerk aufzuwerten, sollte nicht auf Kosten der eindeutigen Stellungnahmen für die Arbeitnehmer gehen. Die Bodenständigkeit des Handwerks ist zwar in den Gemeinden und Landeskirchen verankert, spielt aber in der Bundespolitik kaum eine Rolle. Interessenkonflikte, z.B. bei den Zusatzzahlungen für Krankenkassen nur für Arbeitnehmer, sind schon innerverbandlich brisant.
Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, KDA, ebenfalls in den letzten Jahren in seinen Möglichkeiten erheblich eingeschränkt, hat sich auf Einflussnahme in den Unternehmen spezialisiert und setzt dies mit Hauptamtlichen der Landeskirchen um. Kirche und Handwerk, bisher dem Männerwerk angeschlossen, wird ebenfalls von KDA Mitarbeitern getragen und vertritt die selbständige Handwerkerschaft.
Der BVEA als ehrenamtlicher Arbeitnehmerverband, ebenfalls zum kleinen Teil von KDA Mitarbeitern getragen, ist eine Organisation von Ehrenamtlichen und mit seiner hohen Mitgliederzahl in 10 Bundesländern zur Teilnahme an den Sozialwahlen berechtigt. Der BVEA vertritt auch in der ACA eindeutig Arbeitnehmerinteressen und muß dies auch in Zukunft können.
Es gilt in der neuen Struktur nicht zu viel Kraft in Abstimmungsprozessen, im Streit um Geld und Kompetenzen zu lassen. Das Selbstverständnis der einzelnen Verbände sollte differenziert aber nicht konträr sein.
Matthias Gehlhar, Rundschau Redaktion
