Wie es das Grundgesetz vorsieht, ist die Tarifautonomie - das was zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt wird - unantastbar.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht mit einem Grundsatzurteil in die Tarifeinheit eingegriffen. Das heißt, nicht mehr die Mehrheiten der in einem Betrieb vorhandenen Gewerkschaftsmitglieder bestimmen die Inhalte und Wirkungsweisen eines verbindlichen bzw. allgemeinverbindlichen Tarifvertrages, sondern jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann unangefochten ab jetzt Einzelverträge z. B. für einzelne Berufsgruppen wie Lokführer, Ärzte, Fluglotsen usw. mit unterschiedlichen Bedingungen und Bezahlungen aushandeln.
Das vorgenannte BAG-Urteil schwächt bei allem Freiheits- und Demokratieverständnis in jeder Weise die Kampfkraft und Solidarität und Einheit der im DGB vertretenden Gewerkschaften.
Es wird bei strikter Anwendung eine bunte Tariflandschaft entstehen, in der mehr denn je elitäre Gruppen aufgrund von beruflichen Schlüsselpositionen unverhältnismäßig mehr erstreiten können, während andere - wie z. B. die Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften zeigen - schlechte Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne Normalität werden.
In den Betrieben droht Ungleichbehandlung, weil es an gleichen Arbeitsplätzen zu unterschiedlichen Löhnen kommen kann. Spannend bleibt es dabei, wie die Arbeitsgerichtsrechtsprechung mit der im § 75 Betriebsverfassungsgesetz festgeschriebene Gleichbehandlung umgeht.
Auch bei großem Verständnis für eine Demokratie mit größtmöglichen Freiheiten richtet dieses Freiheitsverständnis Schaden an, besonders für die Arbeitnehmer.
Vielleicht setzt jetzt das Bundesverfassungsgericht neue Maßstäbe
Werner Künkler, EAB-NRW

