Dabei war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit absehbar. Die obersten Arbeitsrichter haben das gewohnte Prinzip der Tarifeinheit, ein Betrieb, ein Tarifvertrag geringer eingestuft als die grundgesetzliche Koalitionsfreiheit und die Tarifpluralität.
Größte Sorge aller Beteiligten ist nun: in den Betrieben tummeln sich künftig mehrere Gewerkschaften so wie bislang schon bei Bahn und Lufthansa, es entwickeln sich ständig Arbeitskämpfe, das Tarifsystem zersplittert und am Ende haben wir englische Verhältnisse. Viele Gewerkschaften, die ständig Zoff machen.
| Die Angst vor kleinen streikbereiten Gewerkschaften geht um |
Jetzt gilt es, einen Gesetzesvorschlag zu machen, der trotz unterschiedlicher Tarifvereinbarungen einem, vielleicht der der größten Gewerkschaft, Priorität gibt. Dabei sind Friedenpflichten zu beachten. Allerdings ist die Arbeitskampffreiheit einzuschränken wohl kaum der richtige Weg.
Auslöser dieser Entwicklung hin zu kleineren berufsständigen Vertretungen sind die DGB Gewerkschaften selbst. Die Konzentration in großen Gewerkschaften wie ver.di setzten allgemein Gehaltserhöhungen durch, liessen aber die kleineren Berufgruppen mit ihren Forderungen ausser Acht.
Wer als junger Mensch vor dreissig Jahren in die Journalistengewerkschaft DJU eintrat, war dann per ukas ÖTV und jetzt ver.di Mitglied. Hatte er vor zwanzig Jahren noch das Gefühl in der Gewerkschaft zumindest vorzukommen ist dies jetzt bei ver.di gänzlich verloren gegangen. Der Reflex, einer eigenen Berufsvertretung beizutreten, darf dann nicht überraschen. Zumal der DGB sich im Vergleich zu internationalen Organisationen sehr staatstragend verhält und damit keineswegs alle Arbeitnehmerinteressen hinter sich vereint.
Matthias Gehlhar, EAN Berlin-Brandenburg
