aktionsgemeinschaft für arbeitnehmerfragen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Evangelische Arbeitnehmer mischen sich ein
afa Bayern Vollversammlung in Nürnberg formuliert politische Forderungen an die Politik und Kirche -Auszüge-
Spannende Beiträge der Delegierten zu den Themen:
Im Hintergrund ist der kda-Sozialsekretär und afa-Begleiter Eugen Hähnel zu sehen,
der sich zu einem Antrag über Rentenpolitik äußert.
bei der Diskussion über den Antrag zu Hartz IV
In der globalisierten Ökonomie ist das Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital weiter in eine Schieflage geraten. Internationale Konzerne können so seit Jahren die internationale Schwäche der Gewerkschaften ausnutzen und die nationalen Arbeitnehmerorganisationen gegeneinander ausspielen. Drohende Betriebs- oder Stellenverlagerungen führen regelmäßig zur Konkurrenz nationaler Belegschaften, die in Dumpingwettläufen enden, bei denen immer die Beschäftigten die Verlierer und die Kapitaleigner die Gewinner waren.
Die afa unterstützt deshalb alle Bestrebungen der Internationalisierung von Gewerkschaftsarbeit, sei es im Rahmen Europascher Betriebsräte oder der transnationalen Zusammenarbeit (etwa zwischen Deutschland und Tschechien). Die afa hat sich deshalb intensiv mit der europäischen Dimension der Arbeitswelt auseinandergesetzt und wird das auch in Zukunft tun.
Wir fordern deshalb die Gewerkschaften auf, branchen- oder länderspezifische Interessen zu überwinden zugunsten einer globalen Solidarität. Langfristig sollte es möglich sein, grenzüberschreitende Tarifverträge abzuschließen. Nur so können sich Arbeitnehmerlinnen und ihre Organisationen auf Augenhöhe mit internationalen Konzernen bewegen. Wir brauchen starke Gewerkschaften - diese müssen in einer globalisierten Ökonomie global agieren!
Wir fordern die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien auf, bei der verabschiedeten Gesundheitsreform folgende Punkte nach zu bessern:
Wir fordern für die Einnahmenseite:
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf den Rentenversicherungsbetrag
- Alle als Beitragszahler in die GKV (Selbständige, Beamte, alle bis zur Beitragsbemessungsgrenze) aufzunehmen.
- Alle Einnahmen als Grundlage für den Beitrag (Mieten, Zinsen, Veräußerungsgewinne etc.) Zinsen: Freibetrag von 1.500 E pro Person
- Kein einfrieren des AG-Anteils
- Durch den Staat volle Finanzierung der nicht beitragsfinanzierten Leistungen ab sofort!
Wir fordern für die Ausgabenseite:
- Erhöhung des Zuschusses beim Zahnersatz (Belastungsgrenze berücksichtigen)
Uns ist bewusst, dass dies zu einer Erhöhung der Kosten führt
- der Wohlstand bei uns darf aber nicht durch den Zustand der Zähne sichtbar sein! - Sozialverträgliche Zusammenlegung von Krankenkassen
- Prüfung von Vorstandsgehältern
- Überprüfung der Arzneimittelkosten bei Pharmakonzernen + Apotheken und Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf l%
- Abschaffung der KV‘s Ärzteabrechnung direkt mit der Krankenkasse - Mitteilung der Kosten an Patienten (Transparenz)
- Doppeluntersuchungen vermeiden (besserer Austausch Ärzte, Krankenhäuser).
Die afa Bayern fordert zu Hartz IV
- Eine Erhöhung der Regelleistung: Ein annähernd bedarfsdeckender Eckregelsatz muss nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bei 415 Euro statt 345 Euro liegen. Kinder brauchen zudem eine eigenständige Bedarfsfestsetzung, die kindertypischen Kosten etwa für wachstumsbedingten Kleidungsbedarf oder für Schulmaterial einrechnet.
- Beihilfen für besondere Bedarfe und Notlagen: Sie dürfen nicht nur auf Darlehensbasis gewährt werden, um eine Überschuldung zu vermeiden.
- Altersvorsorge: Obwohl von der Regierung als Zusatz zur gesetzlichen Rente propagiert, ist eine zusätzliche Altersversorgung finanziell nur rudimentär berücksichtigt.
- Bildung: Es sind absolut unzureichende Beträge für Bildung berücksichtigt.
- Bei den Gesundheitsaufwendungen sind keine Zuzahlungen und Kosten für notwendige Zusatzversicherungen vorgesehen.
- Soziale Kontakte: Ausreichende Mittel für Kontakte nach außen -Telefon, Internet, Monatskarte ÖPNV - sind nicht einbezogen.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass
- Bescheide nachvollziehbar formuliert sind und Behörden tatsächlich telefonisch erreichbar sind: Mündige Kunden der ARGE müssen ihre Bescheide auch lesen und ihre Fragen klären können, um ihre Rechte wahrzunehmen.
- Mietschulden übernommen werden, denn Obdachlosigkeit droht zu einem gravierenden und teurem Folgeproblem von Hartz IV zu werden. Dies muss verhindert werden.
- neue Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze geschaffen werden, denn ohne sie kann das Prinzip des Forderns und Förderns von Hartz IV nicht greifen.
- auch Arbeitslosen in einer menschenwürdigen Form begegnet wird: Das Abhängigkeitsverhältnis der Arbeitslosen gegenüber der Arbeitsverwaltung darf nicht für Schikanen ausgenutzt werden.
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes jetzt
Erwerbsarbeit ist wichtig, für Frauen wie für Männer. Sie bedeutet Teilhabe am Schöpfungsauftrag. Sie ist der zentrale Zugang zu eigener Lebensvorsorge und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit Ausdruck der Menschenwürde. Sie schafft Identität, Anerkennung, soziale Integration und monetäre Existenzsicherung. Die EKD fordert in ihrer neuen Denkschrift „Gerechte Teilhabe“, „dass es für eine Person möglich sein muss, die Erfahrung zu machen, für sich selbst und die eigene Familie sorgen zu können.“ Lohn oder Gehalt einer Vollzeitstelle muss dafür ausreichen.
Über eine Million Erwerbstätige beziehen jedoch neben dem Arbeitseinkommen ergänzende Hilfen nach Hartz IV, um das Lebensminimum zu sichern. Ein gesetzlicher Mindestlohn dagegen - verhindert, dass Menschen zu Hungerlöhnen arbeiten müssen, - schützt die Unternehmer, weil ruinöse Unterbietungswettläufe ein Ende haben, - stärkt die Binnennachfrage, weil Menschen mehr Geld zur Verfügung haben, - führt zu höheren Steuereinnahmen und - stärkt die sozialen Sicherungssysteme.
In den Forderungen von DGB und KAB hinsichtlich der Höhe eines Mindestlohns sehen wir dazu gute Ansätze.
Auf Genmais als Saatgut verzichten
Wir fordern die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern auf, in neu abzuschließende Pachtverträge für Ländereien, Pfründe etc. aufzunehmen, dass kein genmanipuliertes Saatgut verwendet werden darf.
Wir bitten die Kirchenleitung, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Wege der Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft zur Vermittlung der Positionen im Beschluss der zweiten (ordentlichen) Tagung der 15. Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 31.10.-03.11.2005 in Bielefeld zu nutzen.
Begründung:
- Die Koexistenz von nicht manipuliertem und genmanipuliertem Saatgut ist praktisch nicht möglich
- Ausbreitung durch Wind, Insekten, Mähdrescher, Transportfahrzeuge etc.
- Keine Versicherung ist bereit, das Risiko zu versichern.
- Gesundheitliche Risiken für den Menschen sind unkalkulierbar - Durchführung von aussagekräftigen unabhängigen Studien ist notwendig.
- Bessere Kontrollen der Zulassungsorgane - national/EU-weit
- Macht konzentriert sich auf wenige Großkonzerne, die veränderte Pflanzen patentieren lassen und dann auch von Kleinbauern Lizenzgebühren verlangen.
- Gentechnik fördert die industrielle Landwirtschaft und kostet Arbeitsplätze
- Sensible Gebiete sind stärker zu schützen
Wir Menschen tragen Verantwortung zur Bewahrung der uns von Gott gegebenen Natur zum nachhaltigen Nutzen.
BVEA - Rundschau Ausgabe 1- 2008 - afa Bayern - Vollversammlung in Nürnberg