Berliner Erklärung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen zu ihrem 100 jährigen Bestehen
In Berlin trafen sich die Delegierten der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen. Seit jetzt hundert Jahren existiert diese ökumenische Organisation in der sich die konfessionellen Arbeitnehmervertreter vereint haben, um bei den Sozialwahlen gemeinsam als Christen anzutreten. Die letzten Wahlen hat das Bündnis erfolgreich bestreiten können.
Neben der Wahltätigkeit kümmern sich das Kolpingwerk, die Katholische Arbeitnehmerbewegung und der BVEA auch um die Entwicklung in unserem Sozialsystem. Regelmäßige Äußerungen zu brisanten Themen bedingen die Nähe zur Politik. Einstimmig wurde die folgende Erklärung von den Delegierten angenommen.
Matthias Gehlhar
Die „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen“ (ACA) versteht sich als ein Sprachrohr für die Grundsätze der christlichen Gesellschaftslehre und der evangelischen Sozialethik. Aus dieser Grundhaltung tritt die ACA für die freiheitliche, demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung unseres Grundgesetzes ein.
Ein besonderes Anliegen der ACA ist, seit ihrer Gründung vor 100 Jahren, die Beibehaltung und Stärkung der „Sozialen Selbstverwaltung“.
Die Selbstverwaltung unserer Sozialversicherungssysteme gehört zu den Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland als sozialer Rechtsstaat. Ihr Markenzeichen ist die freie, selbständige Verwaltung durch die an den sozialen Sicherungssystemen beteiligten versicherten Arbeitnehmer mit deren Angehörigen und der Arbeitgeber. Sie hat sich als taugliche Sozialpartnerschaft bewiesen und mitgeholfen den sozialen Frieden in unserem Land sicherer zu machen. Die Beteiligung der Versicherten in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung entspricht christlich sozialen Ordnungsgrundsätzen und freiheitlich demokratischen Prinzipien. Politik und gelebte Solidarität durch die gewählten Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gehören in der Praxis unseres sozialen Sicherungssystems zusammen, weil es um Lösungen geht, von denen fast alle Menschen in unserem Land betroffen sind.
Selbstverwaltung ist dabei praktizierte Bürgernähe, zu der es keine demokratische Alternative gibt. Entscheidungen müssen irgendwo getroffen werden. Das gilt auch bei der Verwaltung und besonders bei der Gestaltung unseres gegliederten sozialen Sicherungssystem. Wenn eine dafür zuständige Ebene aus politischen Überlegungen wegfällt, verlagert sich Sachkompetenz und die demokratisch legitimierte Mitbestimmung der Betroffenen wird geschwächt und ausgehebelt.
Die Beschneidung oder gar die Abschaffung der Selbstverwaltung würde ihre Aufgaben automatisch in den Entscheidungsbereich staatlicher Organe überführen, mit den bekannten Konsequenzen parlamentarischer Hürden und Wahlkampfrücksichten.
Die ACA setzt sich deshalb dafür ein, dass auch in einem vereinten Europa die vielbeschworene „Bürgergesellschaft“, d.h. das schöpferische Mitwirken vieler Beteiligter an der Zukunftsgestaltung, besonders unserer sozialen Sicherungssysteme, kein leeres Versprechen bleibt. Deshalb ist es wichtig den Einfluss des Staates zurück zu fahren und die Entscheidungskompetenz der Sozialen Selbstverwaltung zu stärken.
ACA Delegiertenversammlung
29.09.2007, Berlin
Für die Landesverbände des BVEA: Werner Künkler, Michael Foitlinski, Martin Becher |

Für die Landesverbände des BVEA: Werner Künkler, Michael Foitlinski, Martin Becher
