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BVEA - Rundschau Ausgabe 2-2007 - Gesellschaft - Bildung - Weiterbildung im Urlaub - Werner Künkler

Weiterbildung im Urlaub

Arbeitnehmer sollen Versäumnisse der Gesellschaft ausgleichen - zwangsweise?

bücher am strand-collage elke lartz

Zunächst einmal ist fest zu halten und richtig, dass die Bildung in unserem Hochtechnologieland Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich auf den hinteren Plätzen rangiert. Die Gründe dafür sind recht unterschiedlich und differenziert zu sehen.

In unserem förderalistischen Land, liegen die Kulturhoheit und die Bildungshoheit immer noch bei den Bundesländern. Das führt zwangsläufig dazu, dass es, angefangen von der Schulbildung über alle Bildungsstufen, keine einheitlichen Standards gibt. Qualifikationen fallen deshalb je nach Bundesland unterschiedlich aus. Man streitet von den Schulbüchern bis zum Abitur über Bildungssysteme, meist zu Lasten der Bildung.

Hier sollte sich generell etwas ändern, Bildung muss in Zukunft nur für die Menschen da sein und niemals Zankapfel unterschiedlicher politischer und kultureller Auffassungen der Länderregierungen sein. Ganz besonders traurig ist es, wenn die Industrie einen gebildeten und gut aus gebildeten Nachwuchs jetzt einfordert, nachdem man jahrelang besonders die Ingenieurberufe und weitere wichtige Technologie- und Facharbeiterbereiche mehr als vernachlässigt hat, es wurde am zukünftigen Bedarf vorbei zu wenig ausgebildet.

Erholung ist Pflicht der Kollegen

Der damit angerichtete Schaden in den Firmen, der Industrie und damit der Volkswirtschaft ist jetzt nicht mehr von der Hand zu weisen. Dass dieser Missstand nun in aller Konsequenz für Herrn Wansleben erkennbar wird, ist schon einmal ein gutes Zeichen.

Werner KünklerAnstatt aber dafür zu sorgen, damit in den genannten Bereichen mehr Ausbildungsplätze bereitgestellt werden ist die angestrebte Lösung, dass Arbeitnehmer sich im Urlaub weiterbilden sollen, dagegen alles andere als zukunftsweisend. Sie ist eher kleinmütig und entspricht kaum unternehmerischen Handels- und Denkweisen.

Arbeitnehmer(innen) sind verpflichtet ihren Urlaub für die Erholung zu nutzen, so will es auch das Bundesurlaubsgesetz.

Gleichzeitig, und das wird von Herrn Wansleben nicht erwähnt, gibt es je nach Bundesland Gesetze über Bildungsurlaub, in denen auch die vorgenannten geforderten Inhalte gefördert werden sollen. Z. B. ist in Nordrhein-Westfalen klar festgelegt, wie auch seitens der Arbeitgeber zu verfahren ist. Leider ist dieser gesetzlich festgelegten Maßnahme bisher kein besonders großer Erfolg beschieden.

Im Einzelfall beklagen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen immer wieder, welche betrieblichen Hürden aufgebaut werden, um den Anspruch auf Weiterbildung schlichtweg zu verhindern.

Bleibt im Fazit nur zu hoffen, dass alle bestehenden und guten Möglichkeiten einer kontinuierlichen Weiterbildung, aller Arbeitnehmer(innen) auch im Interesse einer auf die Zukunft gut aufgestellten Industrie und Volkswirtschaft, zum Wohle aller genutzt wird.

Werner Künkler, Essen, Landesverbandsvorsitzender EAB NRW

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