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Archiv 2-2005 Gesellschaft
Sozialwahlen 2005 - Richtig wichtig
Mitbestimmen über die Milliarden
Was geschieht mit den Beiträgen?
Sie entscheiden über die Zukunft
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Selbstverwaltung bedeutet:
Alle, die durch ihre Beiträge die Sozialversicherungen finanzieren, sollen auch
Einfluss darauf nehmen, was mit ihrem Geld geschieht.
Dafür wählen sie alle sechs Jahre ihre Vertreterinnen und Vertreter in die
Vertreterversammlung - so heißt das Gremium bei der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA) oder in den Verwaltungsrat (bei den Ersatzkassen). Die
beiden Gremien haben die gleiche Funktion. Sie sind je zur Hälfte von
Arbeitgebern und Versicherten besetzt. Die Männer und Frauen in der
Selbstverwaltung arbeiten ehrenamtlich.
Die Sozialwahl ist eine Listenwahl. Angekreuzt werden nicht Personen, sondern
Organisationen: Gewerkschaften, andere Verbände und "freie Listen". Vorsicht:
Letztere vertreten oft Arbeitgeberinteressen.
Nicht überall gibt es richtige Wahlen ("Urwahlen"). Werden genau so viele
Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt wie Sitze zu vergeben sind, gelten sie
automatisch als gewählt. Eine solche "Friedenswahl" gibt es bei den
Landesversicherungsanstalten. Bei der BfA und einigen Krankenkassen dagegen gibt
es Urwahlen.
bfa/ge
Rentenversicherung: 228
Milliarden-Etat
Für 2004 werden die Ausgaben auf knapp 228 Milliarden geschätzt.
2003 betrugen sie 225,9 Milliarden Euro.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Wie hoch die Rente und die Versicherungsbeiträge sind, legt der Bundestag fest.
Wozu braucht man dann noch die Selbstverwaltungsgremien?
Die Mitglieder der Vertreterversammlung kontrollieren, wie mit den
Milliarden-Einnahmen gewirtschaftet wird. Die Ausgaben für Renten stehen zwar
fest. Die "Kontrolleure" können aber zum Beispiel mitentscheiden, wie viel Geld
in Kuren und Rehabilitation investiert wird. Auch auf die Qualität nehmen sie
Einfluss. Denn der Vorstand muss der Vertreterversammlung seine Vorschläge für
die Reha-Richtlinien auf den Tisch legen. Diese beschließt sie dann. In den
Richtlinien steht, welche Leistungen unter welchen Umständen erbracht werden
müssen.
Die Versichertenvertreter bestimmen auch die Mitglieder der
Widerspruchsausschüsse. Lehnt die BfA -Verwaltung etwa einen Antrag auf Kur oder
Erwerbsminderungsrente ab, können die Versicherten Widerspruch einlegen. Bleibt
die Verwaltung bei ihrem Beschluss, dann landet der Fall bei der
Widerspruchsstelle. Sie entscheidet dann über den Antrag. Die
Vertreterversammlung wählt auch die Versichertenberaterinnen und -berater, die
bundesweit eingesetzt werden. Es sind ehrenamtlich Tätige, die unter anderem
Rentenanträge annehmen und Fragen rund um die gesetzliche Altersvorsorge
beantworten. Sie können auch Beschwerde einlegen, wenn die Antwort auf einen
Antrag zu lange dauert.

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Presse:
Wut bei Arbeitnehmern
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Landesverbänden:
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