Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.
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23.08.2005
____________________...Aktuelles
BVEA Rundschau Ausgabe
1 - 2005
Sozialsystem - Presseerklärung des BVEA
Opt-out-Zumutungen sind sittenwidrig
Sozialethisch saubere Konsequenzen angemahnt
Gemeinsame Erklärung der "Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der
evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern" (afa) und der "Evangelischen
Arbeitsgemeinschaft für Soziale Fragen in Bayern und Thüringen" (EAG) mit dem
"Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen" (BVEA) zur
Statusminderung von "Erwerbsarbeit"
Im Klinik-Bereich und bei den Pflegediensten nimmt "Erwerbsarbeit" ständig zu.
Die Gesellschaft ist gefordert, daraus endlich sozialethisch saubere
Konsequenzen zu ziehen. Die zu beobachtende Tendenz, den betroffenen
Arbeitnehmern gleichzeitig mit ihrem Arbeitsvertrag auch die
Opt-out-Vereinbarung aufzuzwingen, kann nur als schlechthin sittenwidrig
gebrandmarkt werden. Sie verstößt gegen die "Sozialcharta" des Europarates und
gegen die "Charta der Arbeitnehmerrechte der EU" (keine Verschlechterung
erreichter sozialrechtlicher Standards).
"Freiwillig" auf ihr Arbeitszeiten-Schutzrecht verzichten.
Mit dieser Feststellung reagieren die evangelischen Arbeitnehmerorganisationen
afa, EAG und BVEA auf die Bemühungen der Europäischen Kommission zur
Harmonisierung der Statusminderung von Erwerbsarbeit für Ärztinnen und Ärzte im
Klinikbereich, sowie alle zu Bereitschaftsdiensten gezwungenen
Arbeitnehmer/innen.
Diese besteht in der Zunahme arbeitsrechtlich illegaler Ausbeutung im Zeichen
von "opting out", wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar die
Entscheidung über ihre evtl. anfallenden zusätzlichen Arbeitszeiten de jure
zugestanden wird, de facto jedoch unter dem Druck der Arbeitgeber zum Einstieg
in ein Arbeitsverhältnis oder dem Erhalt des Arbeitsplatzes "freiwillig" auf ihr
Arbeitszeiten-Schutzrecht verzichten.
Die "Studiengruppe betriebliche Mitbestimmung in Europa" der genannten
evangelischen Arbeitnehmerorganisationen konnte sich darüber aktuell in Brüssel
informieren.
Seit Jahren - so die Sprecher der "Studiengruppe" - sieht sich aktive
Sozialpolitik in der Defensive, weil scheinbar die moderne Industriegesellschaft
die zu ihrem Bestand erforderliche "Erwerbsarbeit" unausweichlich reduzieren
muss.
Der EuGH-Prozess zur Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit hat
aber gezeigt, dass diese Unterstellung zumindest für Klinik- und
Rettungssanitäterdienste überhaupt nicht zutrifft.
In Wahrheit zeigen sich die Gesellschaft und die Regierungspolitik der
europäischen Staaten nicht bereit, sozialethisch saubere Konsequenzen aus ihren
eigenen Anforderungen hinsichtlich medizinischer und pflegerischer Versorgung zu
ziehen. Hier liegt das Problem! Auch die Kirchen sind aufgerufen, diesen Skandal
nicht länger schweigend hinzunehmen. Wir alle könnten als Patienten an
übermüdete Mediziner/innen geraten.
Bruni Bald (BVEA), Martin
Becher (afa), Roland Steuerwald (EAG)
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