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Mancher wird sich fragen. Was sind Sozialwahlen? Die Antwort darauf ist eigentlich einfach. Alle Träger der sozialen Sicherung - Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungen - sind als Selbstverwaltung organisiert, die aus gewählten Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besteht. Hauptorgan der Selbstverwaltung ist die Vollversammlung (z. B. Verwaltungsrat oder Vertreterversammlung) aller gewählten Mitglieder.Als Versicherungsparlament" verfügt sie über erhebliche Mitgestaltungsmöglichkeiten. Wer hier im Ehrenamt einzieht, darüber entscheiden alle sechs Jahre die Sozialwahlen. Daran beteiligen darf - und sollte - sich jeder beitragspflichtige Versicherte über 18 Jahren. Dabei stimmt er für eine der Listen; die von Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen zur Wahl gestellt werden. Auch Christen haben die Möglichkeit, sich auf diesem Feld zu engagieren. Denn christliche Werte haben nicht nur im privaten Bereich Gültigkeit. An sie zu glauben bedeutet auch, in Politik und Gesellschaft Position zu beziehen: besonders dann, wenn Solidarität und Als Versicherungsparlament" verfügt sie über erhebliche Mitgestaltungsmöglichkeiten. Wer hier im Ehrenamt einzieht, darüber entscheiden alle sechs Jahre die Sozialwahlen. Daran beteiligen darf - und sollte - sich jeder beitragspflichtige Versicherte über 18 Jahren. Dabei stimmt er für eine der Listen; die von Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen zur Wahl gestellt werden. Auch Christen haben die Möglichkeit, sich auf diesem Feld zu engagieren. Denn christliche Werte haben nicht nur im privaten Bereich Gültigkeit. An sie zu glauben bedeutet auch, in Politik und Gesellschaft Position zu beziehen: besonders dann, wenn Solidarität und Gerechtigkeit ins Hintertreffen zu geraten drohen.
Deshalb tritt zu den Sozialwahlen regelmäßig die Interessenvertretung christlicher Arbeitnehmer - zusammengefasst in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) - an.
Die Mitgliedsverbände der ACA - Kolpingwerk, Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung - treten auf Bundesebene bei der BfA, bei den Ersatzkassen BEK, DAK, TK, bei der BIG Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit und den Berufsgenossenschaften Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Verwaltung, Holz sowie Nahrungsmittel und Gaststätten zur Sozialwahl 2005 an.
Auch in den einzelnen Bundesländern stellt sich die ACA - teilweise in einer Gemeinschaftsliste mit dem DGB - bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), den Innungskrankenkassen (IKK) und den Landesversicherungsanstalten (LVA) zur Wahl.
Unser Erfolg - und damit der Einfluss der christlichen Sozialethik auf die Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme - hängt entscheidend davon ab, dass sich für unsere Listen Kandidaten zur Verfügung stellen. Daher ergeht der Aufruf hier an dieser Stelle an alle: Stellt euch als Kandidatin/Kandidat für die Sozialwahl zur Verfügung oder helft uns bei der Suche nach geeigneten Personen. Im Herbst 2004 müssen die Listen fertig sein. Man kann als ordentliches Mitglied oder auch als Stellvertreter kandidieren. Welche Aufgaben auf ein Mitglied in den Selbstverwaltungsorganen wartet, wird im Kasten sichtbar. Die Meldung von Kandidaten an die ACA erfolgt am sinnvollsten über die jeweiligen Landesverbände. Info der ACA Bundesgeschäftsstelle
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Inhalt Ausgabe BVEA Rundschau 3-2004
Berichte der
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Artikel zur Sozialwahl: erste Vorstellung Sozialwahl 2005 BVEA - Sozialwahl 2005 - Nur wo BVEA draufsteht ist auch BVEA drin! Sozialwahl 2005 - Vorbereitung | |||||
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