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Reformen
Erwerbsarbeit, Familienarbeit und Gesellschaftsarbeit
Kolpingwerk diskutiert neues
Verständnis von Arbeit
Das Kolpingwerk Deutschland hat
das Diskussionspapier Arbeit neu begreifen" ihres Verbandes vorgestellt.
Die Ideen sind im Einzelnen nicht neu. In ihrer Konsequenz jedoch auch von
den Evangelischen Arbeitnehmern mitzutragen.
Selbstverständlich ist für uns, dass sich die Gewerkschaften an
diesen Veränderungen beteiligen müssen.
Die Situation jedoch ermahnt alle Beteiligten
zu erkennen, dass sich die bisherigen Maß
nahmen, siehe Hartz IV, nicht wirklich auf die Anzahl der Arbeitsplätze
auswirken wird. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weg von einer
Produktionsgesellschaft. Es wird in der Zukunft
darum gehen, die Arbeit neu zu bewerten und hieraus auch Rentenansprüche
abzuleiten.
| Die Not bringt den Kombilohn |
Auch in der Evangelischen Publizistik gibt es Entwürfe in diese
Richtung. Hier nun aber die Ideen der Katholischen Arbeitnehmerorganisation
Kolping. Wir zitieren Auszüge. Die Christlichen
Arbeitnehmerorganisationen müssen in dieser kritischen
Situation unserer Gesellschaft zusammen stehen und sich als nennenswerte Kraft
im Land profilieren. Ein dichteres Zusammenrücken wird notwendig werden.
Die Idee eines Christlichen Sozialen Kongresses zur Auslotung der
Gemeinsamkeiten ist deshalb positiv zu sehen.
Neubewertung von Arbeit also: Erwerbsarbeit, Familienarbeit
und Gesellschaftsarbeit werden hier gleichberechtigt nebeneinander gestellt.
Der Bürger kann wählen, in welchem Bereich er seine Arbeitsleistung
erbringen möchte.
Vor allem die Aufnahme von Kombilohnmodellen ist eine alte
Forderung des BVEA. Die Menschen steuerlich zu belohnen, die in allen drei
Arbeitsformen gearbeitet haben, ist neu und pfiffig. Alle Einkommen sind zu
besteuern und sozialversicherungspflichtig. Das gilt auch für gesetzliche,
betriebliche und private Rentenleistungen.
Matthias Gehlhar
Eckpunkte des EFG - Modells
Als Abkehr von der reinen
Erwerbsarbeitsfixierung wird als erster Schritt die Lebensarbeitszeit in drei
Arbeitsphasen (Erwerbsarbeit, Familienarbeit, Gesellschaftsarbeit) aufgeteilt, die
zu gleichen Teilen 100 % der Lebensarbeitszeit ausmachen.
Über die Lebenszeit hinweg werden im Idealfall die Phasen der
Erwerbsarbeit, Familienarbeit und Gesellschaftsarbeit in gleicher
Intensität geleistet: Bei 45 Jahren Lebensarbeitszeit werden je 15 Jahre
für Erwerbsarbeit, Familienarbeit und Gesellschaftsarbeit aufgebracht
(bei Vollzeit-Tätigkeit).
Eine 45 Jahre erbrachte Lebensarbeitszeit _ gleich in welcher
Arbeitsform - führt zu einem 100-prozentigen Anspruch auf Bürgerrente.
Nicht tätige volljährige
Menschen, die keinen oder einen geringen Anspruch auf weitere Einkommen,
z.B. durch Vermietung/Verpachtung oder Rente haben, haben lediglich
Anspruch auf eine Basissicherung, die nach dem Prinzip der heutigen Sozialhilfe
gewährt wird.
Eine Abgeltung für
ausschließliche Gesellschaftsarbeit
(gesellschaftliches Entgelt) muss finanziell über
der Basissicherung liegen; für Familienarbeit gilt das Selbe.
Beim gesellschaftlichen Entgelt gibt es keine unterschiedliche
Bewertung. Dieses entspricht dem Grundsatz, dass grundsätzlich jede
Tätigkeit im Bereich der Gesellschaftsarbeit
als gleichwertig anzusehen ist: Jeder arbeitet entsprechend seinen
individuellen Fähigkeiten.
Dieses Modell der Vergütung ist auf andere soziale Sicherungssysteme
und auch auf andere Finanzierungssysteme (Steuern) zu übertragen.
Wer im Idealfall die drei Lebens-Arbeitsformen geleistet hat, hat
im Rentenalter den niedrigsten Steuersatz.
Alle Einkommen sind zu besteuern und sozialversicherungspflichtig.
Das gilt auch für gesetzliche, betriebliche und private Rentenleistungen.
Sowohl die Familien- als auch die Gesellschaftsarbeit werden in diesem
Modell zu einer ökonomischen Kategorie.
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