Das Kreuz mit der Gesundheit
Gesundheitsreform 2004: Alle
wollen die Senkung der Kassenbeiträge - dabei bedarf das zarte Reformpflänzchen
qualitativer Impulse
Die Vorschläge der Bundesregierung und der CDU/CSU zur Gesundheitsreform
sind auf den parlamentarischen Weg gebracht. Soweit sie das Ziel der Senkung
von Lohnnebenkosten verfolgen, haben sie durchaus Gemeinsamkeiten: Beide Konzepte
setzen bei einer Erhöhung der Zuzahlungen und bei einer Umfinanzierung kompletter
Leistungspakete zu Lasten der Versicherten an: Die Koalition beim Krankengeld,
die CDU/CSU beim Zahnersatz. Damit setzt sich wieder einmal eine Sichtweise
durch, die den Sozialstaat auf betriebswirtschaftliche Kostenfaktoren reduziert
und eklatante Gerechtigkeitsdefizite in Kauf nimmt.
| Chronischer Misserfolg Ergebnis politischer Fehlleistungen |
Wenn im Koalitionsentwurf nunmehr familienpolitisch motivierte Leistungen,
die den Beitragszahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den vergangenen
Jahrzehnten aufgebürdet worden sind, teilweise aus dem Aufkommen der erhöhten
Tabaksteuer umfinanziert werden, ist dies ein Einstieg in größere Belastungsgerechtigkeit
und gibt gesundheitspolitisch richtige Anreize. Ebenso können mit der Qualitätsausrichtung
der Medizin, der Öffnung des Vertragswettbewerbs, der Verbesserung der Transparenz
und der Rationalisierung der Arzneimittelvertriebsstrukturen effizientere Strukturen
entstehen, wenn diese Maßnahmen konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.
Das gilt jedoch nicht für den Rest des Koalitions-Sparpakets, der wieder
einmal dem Zeitgeist der Wirtschaftsförderung folgt. Im Ergebnis werden Arbeitgeber
durch diese Sparmaßnahmen kurzfristig um sechs bis neun Milliarden Euro - bei
den CDU-Vorschlägen sogar noch höher - entlastet. Die Versicherten, die diese
Entlastung über veränderte Krankengeldfinanzierung, aber auch als Steuerzahler
(Raucher) und Patienten oder - beim Konzept der Union - als künftiger Privatversicherter
mitzufinanzieren haben, werden einseitig belastet. Dies geschieht im Umfeld
bereits vollzogener oder angekündigter milliardenschwerer Kürzungen von öffentlichen
und sozialen Leistungen. In keiner der vergangenen Krisen- und Rezessionsphasen
aber haben derartige Konsolidierungsstrategien, wie sie auch von früheren Regierungen
verfolgt worden sind, den Anstieg der Arbeitslosigkeit - samt der negativen
Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge - verhindern können: Der GKV-Beitragssatz
stieg in den achtziger von 11,4 auf 12, 6 Prozent und in den neunziger Jahren
weiter auf 13, 6 Prozent - heute beträgt er 14,4 Prozent. Hauptursache für diesen
chronischen Misserfolg sind politische Fehlentscheidungen, die an den wahren
Ursachen der Effizienz- und Finanzprobleme - nämlich historisch überholte Versorgungs-
und Finanzstrukturen - vorbeigehen oder diese sogar noch verstärkt haben.
Die Gesundheitsreform 2004 räumt mit diesen Versäumnissen und Fehlentscheidungen
leider nicht auf. Die Ausgaben sind angesichts der Qualitätsdefizite zweifellos
zu hoch. Die Ursachen der aktuellen Finanzprobleme der Kassen liegen - wenn
man von der politisch verantworteten Explosion der Arzneimittelausgaben der
letzten zwei Jahre absieht - aber primär auf der Einnahmenseite. In den vergangenen
zehn Jahren entsprach das Ausgabenwachstum weitgehend dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts.
Dass der Beitragssatz heute trotzdem um rund einen Prozentpunkt höher liegt,
ist in erste Linie durch den systemwidrigen Einbau von Arbeitsmarktrisiken in
die Finanzbasis der GKV verursacht.
Wende-Sünden
Der GKV-Beitragssatz wurde durch die Lastenverschiebungen zwischen Bund,
Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung seit 1995 um mehr als 0,6 Prozentpunkte
belastet _ damit wurden bisherige Konsolidierungsversuche überholt. Die GKV
West wurde zusätzlich um 0,4 Beitragssatzpunkte durch die _ gesellschaftspolitisch
erwünschte _ Ost-West-Rechtsangleichung belastet. Dass die hierdurch ausgelösten
Transfers zwischen West und Ost in Höhe von drei Milliarden Euro nicht die Beitragszahler
Ost, sondern eher die Leistungserbringer Ost entlasteten, ist Teil der Kostensteuerungsdefizite
des GKV-Systems.
Mit den Einnahmegrundlagen von 1994 und ohne die Rechtsangleichung zwischen
West und Ost läge der Beitragssatz in der GKV West heute um mehr als einen Beitragspunkt
niedriger - das ist weit mehr, als durch Leistungseinschnitte jemals erreichbar
ist. Das Einsparpotenzial durch wirtschaftlichere und qualitätsbewusstere Arzneiverordnungen
wird auf über vier Milliarden Euro geschätzt, so dass der Beitragssatz ohne
Qualitätsverlust durch konsequentere Steuerung um weitere 0,4 Beitragssatzpunkte
sinken könnte.
| Systemwidriger Einbau von Arbeitsmarktrisiken |
Statt neue Ungerechtigkeiten zu schaffen, sollten bereits bestehende beseitigt
werden. Die Begrenzungen der Versicherungs- und Beitragspflicht auf Arbeitnehmer,
Rentner und Arbeitslose unterhalb von Einkommensgrenzen führt zu ungerechten
Privilegierungen der heute privatversicherten Selbstständigen, Beamten und Arbeitnehmer
mit höheren Einkommen. Daraus resultieren erhebliche Risikoverschiebungen zwischen
Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung: Für "gute" Versicherungsrisiken
ist die PKV günstig, für "schlechte" die GKV. Dies verzerrt den Wettbewerb zwischen
den Systemen und verschärft die Finanzprobleme der GKV. Mit einer Schrittweisen
Anhebung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze von monatlich
3.450 Euro auf die in der Rentenversicherung seit langem geltende von 5.100
Euro und die Ausweitung des Versichertenkreises auch auf Beamte und Selbstständige
kann die GKV-Finanzierung gerechter und robuster werden. Besonders die erwünschte
Entlastung der Lohnnebenkosten der unteren Einkommensschichten - und damit eine
Erhöhung ihrer Arbeitsmarktchancen - tritt zielgenauer und dauerhafter als über
Leistungsabbau ein. Der Beitragssatz kann hierdurch um weitere 0,7 bis 0,9 Prozentpunkte
sinken.
Qualitätsförderung
Immerhin: Die Koalition versucht, die notwendige Verbesserung der Behandlungsqualität
und die wissenschaftliche Fundierung der Therapie stärker im Gesetz zu verankern.
Beides sind Stiefkinder aller vorherigen Reformversuche, mit der Folge: Schlechte
Qualität bei zu hohem Ausgabenniveau. Wie lange können noch mit dem Kampfbegriff
der "freien Arztwahl" unwirtschaftliche Facharzt-Doppelstrukturen finanziert
werden, die es in dieser Form in keinem anderen Land gibt? Wie lange werden
Besitzstände und Lobbyismus neuen Vertragsformen im Wege stehen, bei denen der
von allen Parteien geforderte Wettbewerb endlich einmal von den Kassen genutzt
werden könnte?
Der Koalitionsentwurf enthält hierzu Ansatzpunkte. Verhindert werden aber
muss, dass die bekannten Kartelle der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser
echte integrierte Versorgung weiter unmöglich machen.
| Stärkung des Solidarprinzips |
Bei diesen Struktur- und Qualitätsfragen gilt es, die Ansätze des Reformentwurfs
nicht zu verwässern, sondern weiterzuentwickeln. Dem Argument der Ärzteschaft
und der Opposition, die Zitrone der Rationalisierung sei im Versorgungsbereich
endgültig ausgepresst, sollte Ulla Schmidt nicht auf den Leim gehen: Massive
Überversorgung mit Fachärzten in vielen Ballungszentren wirkt kostentreibend,
und niemand ist bereit, dies damit in Zusammenhang zu setzen, dass in einigen
Regionen der neuen Bundesländer die Hausarztpraxen nicht mehr besetzt werden
können. Die Problematik der Krankenhausärzte (vom Pflegepersonal sprechen Ärzte
nicht gern) meinen Bundesärztekammer und Krankenhausgesellschaften einfach durch
Einstellung Tausender neuer Ärzte lösen zu können: Die zum Teil feudalistisch-hierarchischen
Strukturen nimmt man demgegenüber hin - Organisationsentwicklung ist für die
meisten Chefärzte ein Unwort. Und wer das Medizinsystem beansprucht, der gerät
in eine Diagnose- und Behandlungsmühle, die viel mit Geräteauslastung und leider
oft wenig mit indizierter Medizin zu tun hat.
Das jüngste Beispiel der so genannten Hormonersatztherapie steht für diese
gedankenlose, aber lukrative Medizin: Millionen von Frauen in und nach der Menopause
wurden zu Hormonmangelwesen und Dauerpatientinnen gemacht. Der Rückzug von dieser
unsinnigen, teuren Medizin fällt schwer, obwohl inzwischen mehrere kontrollierte
Studien gezeigt haben, dass diese Dauerpatientinnen unnötigen gesundheitlichen
Risiken ausgesetzt werden. Demgegenüber wird Prävention nach wie vor sträflich
vernachlässigt.
Zarte Reformpflänzchen bedroht
Es ist leichter, zu röntgen und Pillen mit zweifelhaftem Nutzen zu verschreiben,
als qualifizierte Beratungs- und Behandlungskonzepte umzusetzen. Notwendig ist
deshalb eine Doppelstrategie: mehr Rationalität durch verbindliche Qualitätsvorgaben
- etwa Behandlungs- und Weiterbildungsstandards, Qualitätsstandards im Rahmen
der Positivliste und der Bewertung medizinischer Verfahren generell - und zugleich
Erhöhung der Versorgungsqualität im Alltag durch Qualitäts- und Vertragswettbewerb.
Die erkennbaren zarten Reformpflänzchen dürfen im Kompromissgestrüpp nicht
auf der Strecke bleiben. Sollten diese sogar dem Unionsvorschlag zur Ausgrenzung
von Zahnbehandlung oder Fixierung des Arbeitgeber-Beitragssatzes geopfert werden,
bliebe von der Gesundheitsreform nichts übrig als die Fortsetzung der Serien
von Konsolidierungsfehlschlägen. Der nächste Schritt in drei Jahren wäre dann,
eine erneute Erhöhung der "Dosierung" bei der Senkung sozialstaatlicher Grenzen.
Konsolidierung durch Leistungsabbau und Umverteilung von unten nach oben
ist nicht nur ungerecht - sie gefährdet auch die Akzeptanz des Krankenversicherungssystems:
In repräsentativen Studien wird deutlich, dass der GKV-Solidarausgleich - zwischen
Einkommensstärkeren und Einkommensschwächeren, Gesunden und Kranken, Jüngeren
und Älteren - von circa 80 Prozent der befragten Bevölkerung als "vollkommen
gerecht" und "überwiegend gerecht" angesehen wird (Bertelsmann Stiftung 2002).
Dies drückt nicht nur die tief verankerte Angst der Menschen vor existenzieller
Not aus. Es zeigt auch das Vertrauen in die Stabilität und Kontinuität des Solidarsystems.
Diese gilt es zu festigen und zu bewahren - nicht durch Leistungsabbau, sondern
durch Stärkung des Solidarprinzips und Verbesserung der Versorgungsstrukturen.
Prof. Dr. Norbert Schmacke ist Leiter des Stabsbereichs Medizin
und Werner Schneider Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Controlling im
AOK Bundesverband.
Die Autoren geben hier ihre persönliche Meinung wieder.
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