Sozialsystem
Sozialversicherung ist christlich
verankert
Das Eintreten des einen für den
anderen ist ein grundlegender christlicher Gedanke
Der Sozialstaat steht auf dem Prüfstand. Heute wird nach besonderen religiösen
Impulsen gefragt, die nun erneut oder neu zum Tragen kommen können. In dem Wort
"Impuls" schwingt sowohl die positive Bedeutung des "Anregens" und "Anstoßens"
mit als auch die negative Seite des "Zu-Fall-Bringens" und "Niederwerfens".
Welche Seite überwiegt wird durch Herkommen und Tradition wesentlich bestimmt.
Schon ein Blick in verschiedene Kulturkreise zeigt: es kann nicht um ein
"Zu-Fall-Bringen" oder "Niederwerfen" gehen, sondern um die kulturell-religiösen
Kräfte, die für die Gestaltung der sozialen Sicherung und die mit ihr verbundenen
Praktiken wesentlich sind und sie in Bewegung setzen. Demonstriert an anderen
Ländern.
Einem Mann aus Saudi-Arabien wird unser soziales Sicherungssystem, insbesondere
das Gesundheitswesen gerade angemessen erscheinen, ebenso wird es einer Person
aus Israel ergehen.
Der Iraner hätte sicherlich gerne die gesundheitliche Versorgungsstruktur
Saudi-Arabiens, wird aber bezüglich der Schulen keinen so großen Unterschied
zwischen seinem Land und Saudi-Arabien ausmachen. Umfang und Ausstattung der
Gesundheitsdienste in Indien und China hingegen sind ganz sicherlich nicht mit
dem in Saudi Arabien, Israel oder bei uns zu vergleichen.
Die Beispiele zeigen, dass die gesundheitliche Versorgung in Ländern, die
vom Islam, dem Judentum und dem Christentum geprägt sind, vergleichbare Standards
aufweisen können, ohne dass dies auf alle Länder aus den genannten Kulturkreisen
zutreffen muss. Einen wichtigen ethischen Grundsatz zur Gesundheitspflege hat
aus dem Judentum etwa Rabbi Hillel gegeben, der zur Zeit Jesu lebte. Er sagte:
"Ich gehe jetzt zu einem Gottesdienst, denn ich gehe ins Bad, um die Schale
des Gottesgeistes in mir zu reinigen und zu kräftigen." Auch für die Anhänger
des Islam steht in allen Lebenslagen, ob Krankheit oder Gesundheit, die Beziehung
zu Gott im Vordergrund. Die Gleichheit vor Allah und die Brüderlichkeit der
Menschen gebieten die Sorge für die Schwachen und Behinderten. Zugleich sind
Antworten auf Gesundheitsfragen immer auch von Taten begleitet, die im Blick
auf die Lebenseinstellung des Mohammedaners nie neutral sind, so dass der Grundsatz
gilt, wer sich von Gott recht leiten lässt, erfährt dies zu seinem Besten, wer
jedoch irre geht, tut dies zu seinem Schaden.
Elemente der traditionellen chinesischen Medizin sind in unseren Kulturkreis
eingewandert, die sich als komplementär zur Apparatemedizin und ausschließlich
medikamentösen Behandlung erwiesen haben, obwohl die Gesundheitsversorgung Chinas
nicht mit der in unserem Land vergleichbar ist.
Den Krankenkassen bei uns ist nun untersagt, die Kosten für eine Akupunktur
zu bezahlen. Da die Akupunktur aber nachweislich auch Erfolge aufweisen kann,
haben sich einzelne Kassen (z. B. AOK, Barmer, DAK und TKK) entschlossen im
Rahmen eines Modellversuchs die Erstattung vorzunehmen. Die Anforderungen an
die zugelassenen Ärzte sind hoch; denn was heute medizinisch notwendig ist,
bezahlt wird und den Patienten Nutzen bringt, entscheidet sich wesentlich in
der von Vertrauen geprägten Arzt-Patient-Beziehung.
Die soziale Sicherung setzt bemerkenswerte Erfolge aus sich heraus. Dazu
ein Beispiel: In den Bereich der Gesundheit gehören gesunde Arbeitsbedingungen,
Vorbeugung vor Arbeitsunfällen und die Absicherung gegen die Risiken von Unfällen,
die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Jeden Tag sterben weltweit
durchschnittlich 5000 Menschen aufgrund von arbeitsbezogenen Unfällen oder Krankheiten.
Allerdings befinden sich in Deutschland die Zahlen an Arbeitsunfällen in einem
bemerkenswerten Sinkflug. Allgemeine Veränderungen in der Arbeitswelt, Prophylaxe,
vorbeugende Maßnahmen, die im sozialen Dialog auf betrieblicher Ebene und unter
Einbeziehung des Gesetzgebers entwickelt werden, zeitigen bemerkenswerte Resultate.
Wenn alle Bereiche der sozialen Sicherung prophylaxeähnliche Erfolge hätten,
müsste dies auch entsprechende Folgen für die Beitragssätze der Kassen haben.
Wichtig ist sicherlich der Gedanke des inneren sozialen Friedens und der
christlich und antik geprägte Gerechtigkeitsbegriff. Gerecht ist, was einem
(aufgrund erworbener Ansprüche) zukommt und was auch die Situation des schwächsten
Gliedes in der Gesellschaft verbessert.
Der Aufbau eines sozialen Sicherungssystems aus Kranken-, Unfall-, Renten-,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung setzt eine eindeutige Positionierung voraus.
Denn es gibt auch eine Lebenseinstellung, die durch folgende Aussagen gekennzeichnet
werden kann: "Wer hat, dem wird gegeben und wer nicht hat, dem wird auch das
noch genommen, was er hat". "Jeder sehe, wie er's treibe, jeder sehe, wo er
bleibe" und "wer nicht stark genug ist zu stehen, wird niedergerannt und zu
Boden getreten." So aber soll es schon um des Friedens willen nicht sein.
Weil der Staat nicht Beute einer einzelnen Partei oder Gruppe sein darf,
ist der Schutz der Schwachen eine seiner wesentlichen Aufgaben. Deshalb wollte
man im letzten Drittel des vorletzten Jahrhunderts "neue und dauernde Bürgschaften"
des inneren Friedens schaffen und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und
Nachhaltigkeit des Beistandes geben, auf den sie Anspruch haben". So hieß es
in der kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881. Und weiter ist dort zu
lesen: Dafür die rechten Mittel und Wege zu finden, ist nicht leicht, aber eine
besonders lohnende Aufgabe, die "auf den Fundamenten des christlichen Volkslebens
steht".
Dadurch, dass der Staat Bürger mit begrenztem Einkommen zwingt für bestimmte
Risiken vorzusorgen, schafft er Entlastungen für den Einzelnen und beugt sozialen
Auflösungserscheinungen vor, die bei nicht abgesicherten, unerwartet
eintretenden Notfällen auftreten würden. Das Solidarprinzip des Sozialversicherungswesens
ist christlich verankert.
Dass die ersten Christen, Diakone, dann die Klöster und schließlich auch
die christlichen Kommunen die Sorge für die Kranken, Witwen und Waisen, Verunglückte
und Sieche in besonderer Weise übernahmen, war Antwort auf die Güte Gottes und
dem Verlangen ihr ähnlich zu werden. Selbstverständlich war es auch eine Reaktion
auf das helfende Verhalten Jesu selbst. Das Eintreten des einen für den anderen
ist also ein grundlegender christlicher Gedanke. Zu dem Grundsatz des inneren
sozialen Friedens, der Gerechtigkeit einschließlich des Vertrauensschutzes tritt
der dritte Grundsatz der wohl verstandenen Selbsthilfe, die Eigenverantwortlichkeit.
Die Arbeiter- und Handwerkervereine des 19. Jahrhunderts unterhielten früh Sterbe-
und Krankenkassen für ihre Mitglieder und boten schließlich auch Rechtsberatung
an.
In den christlichen Gemeinden bildeten sich entsprechende Gruppen. Ein wesentlicher
Impuls war für sie folgende neutestamentliche Aufforderung: "Lasset uns aber
nicht müde werden, das Gute zu tun; denn zu seiner Zeit werden wir ernten, wenn
wir nicht ermatten. Demnach lasset uns nun so, wie wir Gelegenheit haben, das
Gute vollbringen." (Gal. 6,9-10a) Die christlich und humanistisch verstandene
Selbsthilfe wollte das gesetzliche Sozialversicherungswesen stets ergänzen.
Dr. Christian Homrichhausen, Auszüge,
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