Wir sehen klar den seit langem sich vorbereitenden und in seinen Auswirkungen
unübersehbaren Wandel in der Gesellschaft, der vielfältige Reformen verlangt.
Vieles wirkt und bewirkt Veränderungen. Es trifft zu, dass einem veränderten
Käuferverhalten aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen durch
eine Modernisierung der ursprünglich aus den 50er Jahren stammenden Gesetzeslage
Rechnung getragen werden musste. Allerdings nahm der BVEA dies zum Anlass, dringlich
anzumahnen, dass diese Reformen nicht nur unter dem Aspekt "veränderter Lebens-
und Konsumgewohnheiten" (Gesetzentwurf der Fraktion der FDP) und im "Prozess
des Umdenkens" vor allem für "unternehmerische Freiheit und individuelles Verantwortungsbewusstsein"
(Antrag der Fraktion der CDU/CSU) betrachtet und entschieden werden sollte.
Denn es ist eine alte kulturelle Tradition in Deutschland, das Wochenende
für Familienbedürfnisse, soziale Kontakte und persönliche Erholung zu nutzen.
Vor allem aber ist der Sonntag der Tag, der dem besonderen religiösen Schutz
unterliegt, wie das Grundgesetz nicht nur in seiner Präambel nachdrücklich fordert.
Der BVEA sprach sich daher dafür aus, dass als Entscheidungsgrundlage in
die Begründung des Gesetzentwurfes die notwendigen religiösen und kulturellen
Bedürfnisse der Menschen mit aufgenommen werden. Das Gesetz hat starke Auswirkungen
auf unsere derzeitige und zukünftige Gesellschaft.
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Wird die Einführung des neuen Ladenschlussgesetzes
wirklich neue Arbeitsplätze bringen? Die Erfahrungen seit 1996 lassen dies
bezweifeln.
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Das gemeinsame freie Wochenende
für Familien, für soziale Gruppen und für das Gemeinwesen ist ein anerkannt
hohes Gut, das mit der Novellierung weitgehend aufgegeben wird. Die christlich
jüdische Tradition des Sabbat, die den Rhythmus zwischen Arbeit und Freizeit
eindeutig einteilt, gibt beidem einen hohen Stellenwert. Dieses Gleichgewicht
droht erheblich gestört zu werden.
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Werden Belastungen für das Verkaufspersonal
und deren Familien, denen ohnehin immer größere Flexibilität und immer weniger
gemeinsame Zeiten zugemutet wurden, jetzt nicht noch größer? In einer solidarischen
Gesellschaft sollte bedacht werden, nicht auf Kosten anderer Vergnügen und
Gewinn zu suchen.
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Wir haben die Sorge, dass der Schutz
des freien Sonntags - der nach der ihm zugrunde liegenden Sabbattradition
schon am Feierabend davor beginnt - weiter ausgehöhlt wird, wenn die einen
erst spät abends am Samstag von der Arbeit kommen und die anderen bereits
wieder am Sonntagnachmittag zum weit entfernten Arbeitsplatz starten. Wir
befürchten, dass der Sonntag kaum ausreicht, um die notwendige Erholung zu
gewährleisten - er degeneriert zum Wasch-, Reparatur- und Reisetag.
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Wann sollen Familien, sportliche
Aktivitäten, Vereinsvorstände und Kirchenvorstände, Selbsthilfegruppen - und
auch Parteimitglieder zu Sitzungen sich ohne komplizierteste Terminvereinbarungen
treffen?
Nach der Verabschiedung ist die Diskussion erst einmal vorbei. Die jetzt
entschiedene Gesetzeslösung wird aber neue Begehrlichkeiten wecken. Wir meinen,
diese sozialen und kulturellen Zusammenhänge sind lebenswichtig und lebensfördernd
für unsere Gesellschaft und dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Brunhild Bald
Vorsitzende BVEA |