Ältere Arbeitnehmer
haben kaum Chancen
Rund 60 Prozent aller Betriebe
beschäftigen keine Mitarbeiter die älter als 50 Jahre sind. Dies berichtet
die Bundesanstalt für Arbeit (BA) unter Berufung auf das Nürnberger Institut
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Vor allem Klein- und Mittelbetriebe
beschäftigen offenbar lieber jüngere Mitarbeiter.
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Es ist ja seit Jahren kein
Geheimnis, und viele älteren Arbeitnehmer haben dies bei Bewerbungen und Arbeitsplatzsuche
zu spüren bekommen, dass zum Teil schon ab Anfang 40 der Arbeitsmarkt für
sie verschlossen ist.
Aber dieses vom IAB festgestellte
Ergebnis, dass nur rund 60 Prozent der Betriebe keine Mitarbeiter mehr beschäftigen,
die älter als 50 Jahre sind, macht erschreckend deutlich, wie heute in der
Arbeitswelt mit älteren Beschäftigten umgegangen wird.
Und große Teile unsere
Gesellschaft nehmen dies kritiklos zur Kenntnis und haben sich an diesen Umstand
gewöhnt. Ist es nicht eine Bankrotterklärung unserer Gesellschaft? Hier werden
nicht nur Vorurteile gegenüber älteren Arbeitnehmern geschürt indem unter
anderem als Begründung oft darauf verwiesen wird, dass ältere Arbeitnehmer
nicht mehr so leistungsfähig sind..
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Ältere
Arbeitnehmer mit ihrer Erfahrung, ihrer Routine stellen eine wichtige Generation
in den Betrieben dar, die nicht nur ihre Erfahrung an Jüngere weitergeben
können sondern mit ihrer persönlichen Einstellung zur Arbeit oft die verlässlichste
Gruppe im Betrieb sind. Und sie gleichen altersbedingte Defizite, sofern überhaupt
vorhanden, eben durch ihre Erfahrung, durch ihr Wissen aus.
Auch für den älteren Beschäftigten
ist es eine Schlüsselfrage sozialer Gerechtigkeit durch Erwerbstätigkeit die
materielle Existenz aus dem eigenen Schaffen zu sichern und zu erhalten.
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Nunmehr will die Bundesregierung
durch Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§ 14 Abs. 3 TzBfG),
dass schon Beschäftigten ab 50 Jahren ohne sachlichen Grund befristete Verträge
angeboten werden können. Dies war bisher erst ab 58 Jahren möglich. Hiermit
wird weiter der Kündigungsschutz aufgeweicht und es besteht die Gefahr, dass
das "Heuern und Feuern" älterer Beschäftigter zur Tagesordnung wird, weil
sie keine Rechte mehr haben. Denn wer heute schon nicht bereit ist ältere
Arbeitnehmer zu beschäftigen, wird auch bei neuer Gesetzeslage kaum seine
Grundsätze ändern. Zudem kommt aus den Reihen der Gewerkschaften die berechtigte
Frage, ob eine solche Befristung nicht gegen EU-Recht verstößt, welches bei
Befristung einen sachlichen Grund verlangt, damit der Kündigungsschutz nicht
durch Zeitverträge ausgehebelt werden kann.
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Auch
die ebenfalls geplante Änderung, dass älteren Arbeitslosen der freiwillige
Ausstieg aus dem Erwerbsleben erleichtert werden kann, wäre zu begrüßen, wenn
die Rahmenbedingung stimmen würden. Denn wer dann als Arbeitsloser ab dem
55. Lebensjahr erklärt, dass er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung
steht, erhält bis zum 60. Lebensjahr ein monatliches Brückengeld in Höhe des
halben Arbeitslosengeldes. Die Verpflichtung, dann mit 60 Jahren in die Rente
gehen zu müssen, bringt weitere erhebliche Nachteile, da diese Rente dann
regelmäßig um 18 Prozent gekürzt wird. Dies ist keine akzeptable Lösung für
den Übergang in den Ruhestand. Denn so mancher Arbeitslose wird den Haken
erst dann bemerken, wenn der Rentenbescheid auf dem Tisch liegt. Und dann
ist es zu spät.
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Es gilt jetzt nicht alles,
was aus den Ergebnissen der Harz-Kommission versucht wird von der Bundesregierung
umzusetzen, schlecht zu reden. Aber so manche Vorschläge gerade für die älteren
Arbeitnehmer sind nicht geeignet, die menschen-gerechte Gestaltung der Arbeitswelt
damit voranzutreiben.
Andreas
Eberhard
Landesvorsitzender
der EAN Baden
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