Mutiges Konzept der Bundesregierung
Brunhild Bald,
Bundesvorsitzende BVEA
Neuorganisation schafft noch keine neuen Arbeitsplätze
Matthias Gehlhar,
Bundesgeschäftsführer BVEA
Beschäftigung für alle ist das zentrale
Ziel
Franz Müntefering,
Generalsekretär der SPD

Das Arbeitsmarktpaket der Union
Angela Merkel,
Vorsitzende der CDU
Umbau ja, Abbau nein
Roland Claus,
Fraktionsvorsitzender der PDS
Steuerentlastung der Unternehmen
Claudia Roth,
Bündnis 90/Die Grünen
Mittelstand ist Beschäftigungsmotor Nr. 1
Christa Stewens,
Bayerisches Staatsministerium Arbeit und Sozialordnung
Steuersenkungen sind das beste ...
Cornelia Pieper, Generalsekretärin der FDP
Moderne Arbeitsmarktverfassung
Dr. Dieter Hundt,
Präsident des BDA
Die Schere zwischen brutto und netto
Wolfgang Oettle,
IHK Esslingen
Lösungswege zum Arbeitsmarktproblem
Dr. Günter Klemm,
Handelskammer Hamburg
Neue Arbeitsmarktverfassung
Joachim Kienzle,
Südwest-metall, Neckar-Fils |
Wolfgang Oettle
IHK Esslingen
Die Schere zwischen Brutto und Netto muss kleiner werden
Kaum eine Region in
Deutschland ist so exportorientiert und damit auf internationale Wettbewerbsfähigkeit
angewiesen wie die Region Stuttgart.
Das Know-how ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist
im Hochlohnland Bundesrepublik das wichtigste Kapital der Unternehmen zum Erstellen
international konkurrenzfähiger Produkte und Dienstleistungen.
Obwohl in der Region Stuttgart aktuell
über 65.000 Menschen arbeitslos gemeldet sind, können 86 Prozent der Unternehmen
nicht alle offenen Stellen besetzen. Haupthindernis für einen besseren Ausgleich
von Angebot und Nachfrage auf dem regionalen Arbeitsmarkt ist die große Diskrepanz
zwischen den Qualifikationen der meisten Arbeitslosen und den Anforderungen
der Betriebe an zukünftige Beschäftigte. Zudem senken negative Anreize in vielen
Fällen die Motivation zur Arbeitsaufnahme, auch die Unterstützung der Betriebe
an zukünftige Beschäftigte. Zudem senken negative Anreize in vielen Fällen die
Motivation zur Arbeitsaufnahme. Auch die Unterstützung der Betriebe bei der
Personalsuche durch die Arbeitsämter ist nicht optimal. Die Arbeitsämter sind
- selbst, wenn sie mehr tun wollten durch veraltete Technik, überbordende Bürokratie
und zu hohe Betreuungszahlen pro Vermittler gehandicapt. Die von den Arbeitsämtern
geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sind oft nicht nah genug an den tatsächlichen
betrieblichen Bedürfnissen.
Problem ist das überdurchschnittlich
hohe Alter der Belegschaften |
Um ihren anhaltend hohen Bedarf an
qualifizierten Arbeitskräften trotzdem decken zu können, haben die Betriebe
in der Region Stuttgart in den letzten Jahren ihr Aus- und Weiterbildungsengagement
kontinuierlich ausgebaut. Jedoch bremst die Zahl der für eine Berufsausbildung
geeigneten Schulabgänger/innen das betriebliche Engagement. Viele Firmen stellen
auch Praktikumsplätze für Umschüler/innen zur Verfügung.
Insbesondere mit Blick auf den zukünftigen
Bedarf an Fachpersonal sowie die demografische Entwicklung werden alle genannten
Ansätze zur Personalgewinnung nicht ausreichen _ selbst dann nicht, wenn die
gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Unterstützung durch die Arbeitsämter
optimal wären. 47 Prozent der von uns im April 2002 befragten Stichproben von
Unternehmen aller Branchen und Größen erwarten, dass der Fachkräftemangel schon
innerhalb der nächsten fünf Jahre weiter zunehmen wird, nur sechs Prozent gehen
von einer Abschwächung aus. Will die regionale Zuwanderung von qualifizierten
Arbeitskräften keine Alternative? Es bleibt zu hoffen, dass die politische Vernunft
letztendlich doch noch siegt und das beschlossene Zuwanderungsgesetz alsbald
in Kraft treten und umgesetzt werden kann.
Von der Politik erwartet die Wirtschaft:
-
Die Schere zwischen Brutto-
und Nettoeinkommen muss kleiner werden, vor allem im Bereich niedriger Einkommen.
Damit sinkt auch der Anreiz zur Schwarzarbeit.
-
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
müssen so zusammengeführt werden, dass das Interesse an einer Arbeitsaufnahme
für Hilfeempfänger wächst.
-
Flexible Beschäftigung auch
Teilzeitbeschäftigung, muss unbürokratisch möglich sein. Die derzeitige 325-Euro-Regelung
ist zu umständlich, zu teuer und führt zu absurden Ausweichmanövern.
-
Die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie muss durch mehr Kinderbetreuungsangebote und Ganztagsschulen verbessert
werden. Dadurch können zusätzliche qualifizierte Arbeitskräfte gewonnen werden,
ohne dass die Geburtenrate immer weiter sinkt. Private Anbieter von Kinderbetreuung
könnten das Angebot von Kommunen und Kirchen aufstocken, wenn die Finanzierung
über Zuschüsse klar und unbürokratisch wäre.
-
Für die Verbesserung der Beschäftigungsaussichten
älterer Arbeitnehmer können arbeitsmarktpolitische Maßnahmen lediglich einen
kleinen Beitrag leisten. Nach wie vor bestehen in vielen Bereichen falsche
Anreize - das reicht vom längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld für ältere
Arbeitslose über die höheren Kündigungsschutzanforderungen bei älteren Arbeitnehmern
bis zu Tarifvereinbarungen, die bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
zu höheren Kosten führen. Ein erster Schritt auf diesem Weg zur Verbesserung
der Rahmenbedingungen wäre es, befristete Arbeitsverträge schon ab dem 50.
Lebensjahr ohne jede Einschränkung zu ermöglichen und ebenfalls ab diesem
Lebensjahr die Verleih-Höchstdauer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abzuschaffen.
Damit würden wichtige Einstellungsbarrieren für ältere Arbeitnehmer entfernt.
-
Zur besseren Nutzung der beschäftigungsfördernden
Wirkungen der Zeitarbeit wäre eine unkonditionierte Heraufsetzung der Höchstverleihdauer
auf mindestens 36 Monate und eine Aufhebung des Synchronisationsverbotes zwingend
erforderlich. Auch die Erlaubnispflicht für Zeitarbeitsunternehmen ist vor
dem Hintergrund ihrer nachweislich positiven Wirkungen für den Arbeitsmarkt
der bereits erfolgten Liberalisierung im Bereich der Arbeitsvermittlung nicht
mehr zeitgemäß.
- Die Deregulierung des Arbeitsmarktes
ist dringend erforderlich, da die Unternehmen darauf angewiesen sind, schnell
und flexibel auf den Wettbewerb zu reagieren. Statt dessen wird die Regelungsdichte
ständig erhöht, weitere Beschäftigungsbarrieren werden geschaffen. Als Beispiele
können die Regelungen zur Scheinselbstständigkeit, zu den geringfügigen Beschäftigungen,
das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das neue Betriebsverfassungsgesetz und
aus jüngerer Zeit die Änderungen der Regelung zum Betriebsübergang genannt
werden. Gerade bei der Neuregelung des Betriebsübergangs hat der Gesetzgeber
wieder einmal seiner Regulierungswut freien Lauf gelassen und ist über die
Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Richtlinie hinausgegangen. Die Informationspflichten
wurden unnötig ausgeweitet, der bürokratische Aufwand und das Risiko der Unternehmen
wurden stark erhöht.
Führt man sich diese Beispiele vor Augen, wird deutlich, dass sich die Unternehmen
inzwischen durch einen juristischen Dschungel kämpfen müssen, der eigentlich
nur noch von Spezialisten beherrschbar ist. Für die Einhaltung der für den Laien
nicht mehr nachvollziehbaren Normen, haftet der Unternehmer nicht nur bei angeblichen
Ausfällen für die Steuer und die Sozialversicherungsbeiträge, sondern sieht
sich auch noch den Risiken einer Strafverfolgung ausgesetzt. Dessen ungeachtet
steigen die bürokratischen Belastungen mit jeder Neuregelung. Vor diesem Hintergrund
sind die Schlussfolgerungen vieler kleiner Unternehmen schlüssig: Warum sollen
diese eine Arbeitskraft einstellen, wenn der Zeitaufwand zur Überwindung der
bürokratischen Hindernisse höher ist, als die Arbeitszeit der Arbeitskraft.
In diesen Fällen ist auch die Gefahr besonders ausgeprägt, dass sich die Unternehmen
durch "Zahlung bar auf die Hand" bürokratische Entlastung schaffen.
|