Mutiges Konzept der Bundesregierung
Brunhild Bald,
Bundesvorsitzende BVEA
Neuorganisation schafft noch keine neuen Arbeitsplätze
Matthias Gehlhar,
Bundesgeschäftsführer BVEA
Beschäftigung für alle ist das zentrale
Ziel
Franz Müntefering,
Generalsekretär der SPD

Das Arbeitsmarktpaket der Union
Angela Merkel,
Vorsitzende der CDU
Umbau ja, Abbau nein
Roland Claus,
Fraktionsvorsitzender der PDS
Steuerentlastung der Unternehmen
Claudia Roth,
Bündnis 90/Die Grünen
Mittelstand ist Beschäftigungsmotor Nr. 1
Christa Stewens,
Bayerisches Staatsministerium Arbeit und Sozialordnung
Steuersenkungen sind das beste ...
Cornelia Pieper, Generalsekretärin der FDP
Moderne Arbeitsmarktverfassung
Dr. Dieter Hundt,
Präsident des BDA
Die Schere zwischen brutto und netto
Wolfgang Oettle,
IHK Esslingen
Lösungswege zum Arbeitsmarktproblem
Dr. Günter Klemm,
Handelskammer Hamburg
Neue Arbeitsmarktverfassung
Joachim Kienzle,
Südwest-metall, Neckar-Fils |
Dr. Günther Klemm, Handelskammer Hamburg
Lösungswege zum Arbeitsmarktproblem
Die Politik ist verantwortlich für geeignete Rahmenbedingungen
für mehr Beschäftigung
Eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik
erfordert zunächst, die wirtschaftspolitische Rollenverteilung und Verantwortung
zwischen Politik und Tarifpartnern künftig wieder mehr zu beachten.
Die Politik ist verantwortlich
für geeignete Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung. Dazu gehören die Reduzierung
der Steuerbelastung, die Verringerung der gesetzlichen Lohnnebenkosten, der
Umbau der Sozialsysteme zu mehr Eigenverantwortung, eine moderne Infrastruktur
und eine zukunftsorientierte Bildungs- und Forschungspolitik. Dies ist zugleich
eine Politik zur Förderung des Mittelstandes im besten Sinne. Mit der generellen
Vollbeschäftigungsgarantie hat sich die Politik dagegen in eine umfassende
Verantwortung für mehr Beschäftigung begeben, der sie nicht gerecht werden
kann, weil die Preise für den Faktor Arbeit maßgeblich durch die Tarifpartner
gesetzt werden.
Herrscht Arbeitslosigkeit,
so lässt sich zusätzliche Beschäftigung nur dadurch schaffen, das die gesamtwirtschaftlichen
Lohnerhöhungen hinter der Steigerung der Arbeitsproduktivität zurückbleiben.
Notwendig ist darüber hinaus eine stärkere Lohndifferenzierung nach Qualifikationen,
Branchen und Regionen. Ein entscheidender Ansatz für beschäftigungsorientierte
Tarifpolitik ist deshalb eine Reform das Flächentarifvertrages, die die betrieblichen
Gestaltungsspielräume bei Lohn- und Arbeitszeitfragen erweitert. Zudem müssen
betriebliche Bündnisse für Arbeit durch eine klarstellende Erweiterung des
so genannten Günstigkeitsprinzips abgesichert werden. Eine vom geltenden Tarifvertrag
abweichende Vereinbarung sollte dann als "günstiger" angesehen werden, wenn
sie an eine Zusage zur Beschäftigungssicherung oder zum Aufbau neuer Arbeitsplätze
geknüpft wird und deswegen von der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer
gewollt ist.
Notwendig sind eine
beschäftigungsfördernde Überarbeitung des Kündigungsschutzes, des Rechts der
befristeten und geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und der Zeitarbeit
sowie eine Korrektur des Betriebsverfassungsgesetzes, die insbesondere die
Absenkung der Schwellenwerte für die Größe des Betriebsrates sowie für Freistellungen
der Betriebsratsmitglieder rückgängig macht.
Die milliardenteuren
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) waren in der Vergangenheit kaum Brücken
in den Ersten Arbeitsmarkt, sondern stellen oft nur teure Sackgassen dar.
ABM sollten deshalb deutlich reduziert und auf diejenigen konzentriert werden,
die spezifischer Einarbeitungsmaßnahmen bedürfen, um wieder "arbeits-marktfähig"
zu werden. Qualifizierungsmaßnahmen sind einer deutlich intensiveren Erfolgskontrolle
zu unterziehen, die sich strikt daran orientiert, inwieweit Eingliederungserfolge
nicht zuletzt von Langzeitarbeitslosen in den Ersten Arbeitsmarkt zu verzeichnen
sind. Kombilohnmodelle, mit denen durch Lohnsubventionen ein Niedriglohnsektor
aufgebaut werden soll, sind letztlich ein Kurieren an Symptomen, das grundlegende
Reformen für mehr Flexibilität der Arbeitskosten und des Arbeitsrechts nicht
ersetzen kann.
Die Reform der Bundesanstalt
für Arbeit schließlich muss mit einer Konzentration deren Tätigkeit auf das
Kerngeschäft der Vermittlung einhergehen, den Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung
durch weitere Beteiligung privater Personalvermittler und Zeitarbeitsfirmen
stärken und zu einer transparenteren Arbeitsmarktstatistik führen.
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