Mutiges Konzept der Bundesregierung
Brunhild Bald,
Bundesvorsitzende BVEA
Neuorganisation schafft noch keine neuen Arbeitsplätze
Matthias Gehlhar,
Bundesgeschäftsführer BVEA
Beschäftigung für alle ist das zentrale
Ziel
Franz Müntefering,
Generalsekretär der SPD

Das Arbeitsmarktpaket der Union
Angela Merkel,
Vorsitzende der CDU
Umbau ja, Abbau nein
Roland Claus,
Fraktionsvorsitzender der PDS
Steuerentlastung der Unternehmen
Claudia Roth,
Bündnis 90/Die Grünen
Mittelstand ist Beschäftigungsmotor Nr. 1
Christa Stewens,
Bayerisches Staatsministerium Arbeit und Sozialordnung
Steuersenkungen sind das beste ...
Cornelia Pieper, Generalsekretärin der FDP
Moderne Arbeitsmarktverfassung
Dr. Dieter Hundt,
Präsident des BDA
Die Schere zwischen brutto und netto
Wolfgang Oettle,
IHK Esslingen
Lösungswege zum Arbeitsmarktproblem
Dr. Günter Klemm,
Handelskammer Hamburg
Neue Arbeitsmarktverfassung
Joachim Kienzle,
Südwest-metall, Neckar-Fils |
Joachim Kienzle, Südwest - Metall
Neckar - Fils
Neue Arbeitsmarktverfassung
Die Überregulierung
des Arbeitsmarktes hat in den letzten Jahren dramatisch zugenommen
Vor allem mittelständische
Unternehmen sind verunsichert, überblicken das Dickicht des Arbeitsrechts
nicht mehr. Dabei ist längst bekannt: Je stärker der Staat mit starren Vorschriften
in den Arbeitsmarkt eingreift, desto weniger Menschen finden einen Job. Deutschland
braucht ein neues Arbeitsrecht, das Regulierungswut durch Augenmaß ersetzt,
Beschäftigungsbarrieren beseitigt und zu mehr Beschäftigungsdynamik führt.
Das heißt konkret:
-
Der allgemeine
Kündigungsschutz soll nur in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern und
bei Arbeitsverhältnissen gelten, die länger als 2 Jahren bestanden haben.
-
Der Arbeitgeber
erhält künftig die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer
Abfindung durch das Arbeitsgericht auflösen zu lassen. Bereits heute ist
der Kündigungsschutz in fast 90 Prozent aller Fälle ein Abfindungsschutz.
-
Erweiterung der
Möglichkeiten für befristete Arbeitsverhältnisse von heute 2 Jahren auf
5 Jahre.
Arbeitsförderung
Zu einem flexiblen
Arbeitsrecht gehört eine bewegliche Arbeitsförderung. Das heutige System mit
Arbeitslosengeld, Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
und anderen Instrumenten des zweiten Arbeitsmarktes verlängert nur die Arbeitslosigkeit.
Deshalb sind folgende Maßnahmen dringend erforderlich:
-
Die Bezugsdauer
des Arbeitslosengeldes muss auf bis zu 12 Monaten konzentriert und ab dem
sechsten Monat degressiv gestaltet werden.
-
Arbeitslosen- und
Sozialhilfe müssen als nachrangige, bedürftigkeitsorientierte Hilfe auf
der Grundlage einer modernisierten Sozialhilfe zusammengefasst werden.
-
Viel engere Verknüpfung
der Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit mit Aktivitäten zur Arbeitsaufnahme.
Keine Leistungen in Form von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe ohne Gegenleistung
durch intensive Vermittlungsbemühungen, Annahme zumutbarer Beschäftigung
oder Teilnahme zum Beispiel an Trainings- oder Qualifizierungsmaßnahmen
-
Um Job-Chancen
für geringer Qualifizierte und Langzeitarbeitslose vor allem im Dienstleistungssektor
erschließen zu können, braucht man einen echten Kombilohn ohne Subventionen.
Das setzt voraus, dass die Anrechnungsregeln für Erwerbseinkünfte auf die
Sozialhilfe neu gestaltet werden. Es darf nicht sein dass es für einen Sozialhilfeempfänger
mit relativ geringer Qualifikation unter dem Strich gleichgültig ist, ob
er Teilzeit-, Vollzeit-, oder gar nicht arbeitet.
-
Die Arbeitsförderung
muss sich künftig auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Das bedeutet, die
schnelle und passgenaue Arbeitsvermittlung in den Mittelpunkt zu stellen.
Instrumente, die auf den zweiten Arbeitsmarkt abzielen - vor allem Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- müssen abgeschafft werden.
Soziale Sicherung
und Arbeitskosten
Ein Hauptproblem ist
neben der mangelnden Flexibilität des Arbeitsrechts, dass die Unternehmen
mit zu hohen Arbeitskosten belastet sind und die Arbeitnehmer ein zu geringes
Nettoeinkommen bekommen. Vor allem die hohen Sozialabgaben sind Ursache dafür,
dass bei den Beschäftigten zu wenig im Geldbeutel ankommt.
Der Anstieg der Sozialleistungsquote
von 1998 bis 2001 auf das neue Rekordniveau von jetzt 32,1 Prozent belastet
die Beitrags- und Steuerzahler mit zusätzlich 12,4 Milliarden Euro pro Jahr.
Dieses Geld steht für Konsum und Investitionen, für Sparen und Eigenvorsorge
nicht mehr zur Verfügung.
Deshalb fordern die
Arbeitgeber:
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In allen Zweigen
der Sozialversicherung eine Konzentration der Leistungen auf eine Basissicherung.
Das ist das Fundament, auf dem sich eine sichere Zukunft aufbauen lässt.
Andernfalls sind schon bald Sozialversicherungsbeiträge von rund 50 Prozent
keine Utopie mehr.
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Mehr eigenverantwortliche
- individuelle und kapitalgedeckte - Risikovorsorge für ein Mischsystem.
Es muss der Teufelskreis
durchbrochen werden: Durch weniger Zwangsabgaben kann die Wettbewerbsfähigkeit
verbessert werden und somit höhere Wachstumsraten und mehr Beschäftigung erzielt
werden. Und davon profitiert dann auch die Sozialversicherung: Ihre Finanzierungsbasis
wird breiter und ihre Einnahmen steigen trotz geringerer Beitragssätze.
Detaillierte Informationen unter www.BDA-pro-job.de |