Die Arbeitgeber halten unser Betriebsverfassungsgesetz
und unser Mitbestimmungsgesetz für ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln
als überholt und damit für ungeeignet. Ganz besonders dann wird die Angelegenheit
immer diskutiert, wenn sich unsere Wirtschaft in einer Talsohle befindet.
Vergleiche werden herangezogen, europaweit,
ja weltweit (mit dem Blick auf die Verhältnisse in den USA).
Richtig ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland, im internationalen Vergleich das weitgehendste Mitbestimmungsgesetz
hat.
Richtig ist auch, dass eine gänzlich
freie Marktwirtschaft niemals damit zurecht käme, weil eben einzig und alleine
wirtschaftlicher Erfolg des Unternehmens zählt bzw. die Norm ist. Wir kennen
auch die Stimmen, die uns immer wieder sagen, dass der Markt auch die Bedingungen
regeln wird und
das Problem der Arbeitslosigkeit
kann damit behoben werden.
Sieht man die vorgenannten Argumentationen
voneinander losgelöst, kann man in der Tat einer der Ansichten folgen.
Die Ressourcen Kapital und Arbeit
sind in keinem Wirtschaftssystem wegzudenken. Wird eine davon in ihrer grundlegenden
Wertigkeit so verletzt, dass sie nicht mehr wirksam wird, bleibt ein großer
Teil des Erfolges auf der Strecke. Wir haben mit der sozialen Marktwirtschaft
eine fast natürliche Gleichwertigkeit. Jedes verantwortliche Handeln von Politik
und Wirtschaft kommt niemals daran vorbei, im Einzelnen die Bedingungen zu überdenken
oder zu verändern, zu verbessern, aber nicht nur zu Lasten der Arbeitnehmer(innen). |
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So sind folgende Probleme zu bewältigen:
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Bessere Bildung und Ausbildung
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Verbesserung der Kontrollen
in den Unternehmen (auch Wirtschaftsprüfer müssen nach verbesserten Richtlinien
arbeiten)
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stärkere Fusionskontrollen
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Erhöhung des Haftungsrisikos
beim Management
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Verbesserung der Mitbestimmung
nach allen Seiten
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Stärkung des Mittelstandes durch
Erleichterungen bei Unternehmensgründungen (evtl. durch öffentliche Bürgschaften)
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Erweiterung eines zweiten Arbeitsmarktes,
ganz besonders in den Bereichen Freizeit, Pflegeberufe, Gastronomie usw. bei
einer gerechten Bezahlung, gefördert aus der Arbeitslosenversicherung und
der Sozialhilfe
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Individuellere Prüfungen der
Zumutbarkeitsregelung bei Arbeitsuchenden unter Einbeziehung des sozialen
Umfelds (z.B. die Familie).
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In kaum einer Wirtschaftsordnung der freien Welt haben Arbeitnehmer(innen)
eine so große Bereitschaft, verantwortlich an guten Gesamtkonzepten mitzuarbeiten,
wie in der Bundesrepublik, wenn die Parität gewahrt wird, und der erzielte Gesamtgewinn
nicht nur einseitig verteilt wird.
Werner Künkler
Landesvorsitzender
EAB NRW |