Die Entscheidungen zu diesen Problemen
des Gesundheitswesens sollten nicht technokratisch werden, sondern den Umgang
mit den Betroffenen beachten. Die Mitglieder des BVEA unterstreichen auch
hier, dass die Gesundheit und die Gesundheitsvorsorge des einzelnen Menschen
im Mittelpunkt stehen muss. Es wird gewährleistet, wenn Transparenz über alle
Abläufe und Kosten besteht und der Einzelne nicht überfordert wird.
Die Eigenverantwortung der Patientinnen
und Patienten kann nur gestärkt werden, wenn er/sie als Bürger/in ernst genommen
wird. Die Folge ist ein qualitäts- und kostenbewusstes Verhalten.
In Konfliktfällen der beteiligen Parteien
im Gesundheitswesen sollte der Schutz des Einzelnen und die Beachtung seiner
Rechte ein hohes Gut sein. Ein Mittel dazu ist es, Schiedsstellen, bzw. Patientensprecher
einzurichten.
Diese Entschließung wurde auf dem Arbeitnehmertag des BVEA in Berlin am
13. April 2002 verabschiedet.