Die Betriebsräte vertreten Kraft Gesetzes
die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben mit..
Nur ein funktionierender Betriebsrat kann die der Belegschaft zukommenden
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, z.B. bei der immer wichtiger werdenden
Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Arbeitsbedingungen, dem Schutz des
Sonntags oder der Erstellung von Sozialplänen, wirksam und auf Dauer wahrnehmen.
Dabei erreichen Betriebsräte oftmals viel für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
durch eine vertrauensvolle und effektive Partnerschaft mit den Betriebsleitungen.
| Stellen Sie sich selbst als Kandidat für die Wahl
zur Verfügung! |
Auf Betriebsräte kommen immer höhere Belastungen,
vor allem auch im zwischenmenschlichen Bereich zu. Der Wettbewerbsdruck beeinträchtigt
oftmals das Betriebsklima und die betriebliche Kommunikation. Mit ihrem hohen
persönlichen Einsatz leisten die Betriebsräte nicht nur einen unverzichtbaren
Beitrag zum innerbetrieblichen Frieden und Fortschritt, sondern darüber hinaus
auch einen wichtigen zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Dienst, der
Anerkennung und Respekt verdient.
Wir rufen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Betrieben auf, sich an der Betriebsratswahl zu beteiligen. Stellen
Sie sich vor allem auch selbst als Kandidatin und Kandidat für die Wahl zur
Verfügung. Wählen Sie insbesondere auch in den Betrieben einen Betriebsrat,
in denen bisher noch keine Arbeitnehmervertretung besteht.
Wir freuen uns, wenn viele Mitarbeiter dieses
wichtige Amt wahrnehmen und danken ausdrücklich allen Frauen und Männern,
die sich bisher als Betriebsratsmitglieder engagiert haben oder für die Wahl
kandidieren.
Eine Arbeitnehmervertretung ist noch effektiver,
wenn die Belegschaft ihr den Rücken stärkt. Unterstützen Sie die gewählten
Betriebsräte nach besten Kräften. Sie unterstützen damit eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Betrieb.
Aufruf der Katholischen und Evangelischen
Kirche und des BVEA
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