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Vier Punkte die uns
wichtig sind:
- Parität
Die paritätische Verteilung
der Belastung ist sicher zu stellen.
- Prävention und Gesundheitsreform
Es ist das Recht auf
Gesundheit sicher zu stellen. Wir empfehlen den Rückgriff auf den Katalog
medizinischer Grundleistungen der Europäischen Kommission. Die medizinische
Kompetenz der Allgemeinmediziner ist die Pflicht-Fortbildung sicher zu stellen.
Der Prävention ist
weiterhin Priorität einzuräumen, weil Folgekosten gespart werden können und
die Volksgesundheit gehoben werden kann.
- Eigenverantwortung
Die Idee eines Patientenpasses
hat gewissen Charme, hier ist die Frage offen, wer für Einführung und Kontrolle
zuständig ist. Im Vordergrund soll die Aufklärung des Patienten stehen. Der
Informationsaustausch zwischen den Ärzten muss verbessert, vor allem vereinfacht
werden.
Die Einrichtung eines
Patientenschutzberaters wird positiv gesehen. Sie ist derzeit nicht einklagbar
(justiziabel).
Sicherzustellen ist,
dass keine Zuzahlungen erfolgen müssen, keine Bestrafung wenn Vorsorge nicht
wahrgenommen wird. Hilfe zu mehr Eigenverantwortung ja, aber keine Zuzahlung,
d. h. wie bei der Rentenversicherung die private Vorsorge. Der BVEA steht
auf dem Standpunkt Zuzahlung ist nicht mehr Eigenverantwortung.
- Grund- und Wahlleistungen
Der BVEA rät von einer
Trennung ab. Ziel des Gesundheitswesens muss sein, allen die bestmögliche
Versorgung zu garantieren. Wir sind uns bewusst, dass auch schon heute nicht
allen Menschen die teuersten Behandlungen zukommen können - das Ziel sollte
es aber weiter sein.
Besondere Risiken -
Besondere Sportarten sollten besonders versichert werden.
Zusatz: Der BVEA ist sich bewusst, dass es sich bei vielen Ärzten und Angestellten
im Gesundheitswesen um Arbeitnehmer handelt. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen
im Gesundheitssystem nicht auf Kosten der Arbeitnehmerrechte gehen dürfen.

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