Gemeinsame Tagung der EAN und der KAB
zur Pflegeversicherung
Der Landesvorsitzende
der EAN, Wolfgang Jeske, erinnerte in seiner Begrüßung an die Vorkommnisse
vom 11. September in Amerika und gab seiner Trauer und seinem Mitgefühl für
die Betroffenen Ausdruck.
Der
Vorsitzende der KAB Mainz, Cornelius Veith, betonte in seinem Grußwort, dass
unsere Gesellschaft wieder mehr zu einem Miteinander und einem Eintreten für
die Schwachen kommen muss. Wenn wir nicht zu einer neuen Orientierung für
das Ehrenamt kommen, werde der Egoismus in der Gesellschaft noch mehr zunehmen.
Pfarrer Thedens-Jekel von der Luthergemeinde Wiesbaden hielt die Andacht zum
Bibelwort über den barmherzigen Samariter. Er brachte uns eine erweiterte
Sicht des Gleichnisses, indem er neben dem Kontext, in dem das Gleichnis steht,
auch den Bezug zur Gegenwart sehr eindringlich darstellte.
Referenten waren der Sozialdezernenten der Landeshauptstadt
Wiesbaden, Herr Wolfgang Hessenauer, und die Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden,
Frau Hannelore Richter.
"Zukunft der Altenpflege?
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Nur noch satt und sauber?" |
Der Referent betonte, dass er die Einführung der Pflegeversicherung sehr
begrüßt. Man muss sich aber im Klaren sein, dass die Pflegeversicherung quasi
eine "Teilkaskoversicherung" ist, da sie immer nur einen Teil der Pflegekosten
übernimmt. Die oft beklagten Zustände in den Pflegeheimen könne man keinesfalls
dem Pflegepersonal anlasten.
Frau Richter beleuchtete die Mängel der Pflegeversicherung
aus der Sicht einer betroffenen Fachkraft in Führungsposition. Die Pflegeversicherungen
verlangen von den Pflegeeinrichtungen lückenlose Dokumentationen über jeden
Handgriff. So ist eine Pflegekraft vor Ort von acht Stunden Dienst mindestens
drei Stunden mit der Dokumentation ihrer Tätigkeit beschäftigt. Die Überwachung
der Heime durch die Kassen befasst sich in erster Linie mit dieser Dokumentation
und beurteilt danach die Qualität der Pflege.
Die Pflegesätze werden ohne Rücksicht auf die tarifliche
und lokale Situation festgesetzt. Es gibt einen Katalog, in dem die Mindestanforderungen
an Pflegeeinrichtungen verzeichnet sind. Die Versicherungen sind nicht bereit,
auch nur eine Stelle darüber hinaus zu bezahlen. Hieraus resultiert auch die
ständige Unterbesetzung in den Heimen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Anteil
an Schwerpflegebedürftigen immer höher wird. Das bedeutet für das Pflegepersonal
auch größere körperliche und psychische Belastung. Zeit für das, was man unter
menschlicher Zuwendung versteht, bleibt dem Pflegepersonal nicht.
Die Pflegesatzverhandlungen gestalten sich sehr schwierig.
Häufig kann dabei von vertrauensvollem Miteinander kaum mehr die Rede sein,
man hat vielmehr das Gefühl, mit einem Gegner zu verhandeln, der oft auch
nicht vor rüden Bemerkungen zurückschreckt.
Bei all diesen Missständen in der Pflege ist jetzt die
Politik gefragt. Der Zustand in der Pflege muss sich ändern. Bundesweit sollte
der Pflegeberuf attraktiver gestaltet werden, damit man das Defizit von 30.000
Pflegekräften decken kann. Auch wäre es an der Zeit, einmal die Pflegekasse
zu prüfen.
Frau Richter wies darauf hin, dass zukünftig auch mehr
ausländische Bürgerinnen und Bürger in die Pflegeheime kommen werden, da nicht
so viele Menschen in ihre Heimat zurückkehren wie erwartet worden ist. Für
diese muss man Pflegekräfte einsetzen, die deren Kulturkreis kennen, das bedeutet,
dass man auch junge Menschen aus anderen Kulturkreisen zum Pflegeberuf animieren
müsste.
Die Teilnehmer verabschiedeten eine Resolution zur Pflegeversicherung,
die an Landespolitiker in Hessen und Rheinland-Pfalz gegangen ist.
Klaus Hollweg. EAN Hessen-Nassau
Resolution zur Pflegeversicherung
1.Die Evangelische Arbeitnehmerschaft in Hessen und Nassau
und die KAB Mainz unterstützen die Forderungen für eine menschliche Pflege
der Arbeitsgemeinschaft der freien und behördlichen Wohlfahrtspflege.
2.Dazu brauchen wir eine Präzisierung der Leistungsbeschreibungen
und, dort wo notwendig, eine sofortige Novellierung des Pflegeversicherungsgesetzes,
die folgende Eckpunkte haben sollte:
- Leistungsgerechte Pflegesätze, die den alten Menschen
beste Pflege sichern, den Einrichtungen eine qualitativ hochwertige Pflege
ermöglichen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Arbeitsbedingungen
schaffen.
- Deutliche Erhöhung der Leistungen des Gesetzes zur Verbesserung
pflegerischer Qualität und zur Entlastung der Sozialhilfe, notfalls unter
Inkaufnahme höherer Beiträge.
- Anpassung der Entgelte an steigende Kosten, ohne dass
deshalb Marktfaktoren und Wettbewerb ausgeschlossen werden.
- Aufnahme der Verrichtungen in den Leistungskatalog, die
den speziellen Bedürfnissen seelisch Behinderter und Dementer entsprechen.
- Gesicherte Berücksichtigung der für die einzelnen Angebotsträger
bindenden Tarifverträge bei der Festsetzung der Entgelte.
- Qualitätssicherungssysteme, die Bewohner, Angehörige
und Mitarbeiter bewusst in die Analyse der eigenen Leistungen einbeziehen.
- Bessere Investitionsprogramme zur Instandhaltung und
Marktstärkung bestehender Einrichtungen.
Wiesbaden, den 06. Oktober 2001
